Rundbrief 22. Juli 20 – Nacherntemanagement und Zwischenfrüchte

Geschrieben am 22.07.2020 | Kategorie(n) Allgemein

Die Getreideernte ist voll im Gang und liefert bislang meist befriedigende bis sehr gute Erträge. Auch die Raps- und Körnererbsenernte wurde zumindest im Reinheimer Hügelland weitgehend abgeschlossen. Bei den letztgenannten Kulturen ist zu beachten, dass die Erntereste in Form von Stroh und bei den Leguminosen auch in Form von symbiontischen Knöllchenbakterien, die an den Wurzeln sitzen, relativ viel Stickstoff enthalten. Dieser Stickstoff kann unter geeigneten Bedingungen im Boden freigesetzt werden, nämlich, wenn ausreichend Wärme, Feuchtigkeit und Luft vorhanden sind. Dabei fördert die intensive Durchmischung von Ernteresten mit dem Boden die Umsetzung. Dies ist einerseits aus phytosanitären Gründen gewünscht, führt aber andererseits zu hohen Nmin-Werten im Herbst, sofern nicht nachfolgend eine Zwischenfrucht angebaut wird. Gerade bei Raps und Erbsen ist eine Verdreifachung der Nmin-Mengen im Boden zwischen Ernte und Vegetationsende keine Seltenheit.

Dass die Bodenbearbeitung nach Raps so selten wie nötig und so flach wie möglich durchgeführt werden muss, sollte hinreichend bekannt sein. Wichtig ist, dass die ausgefallenen Rapssamen nicht vergraben werden, sondern zur Keimung kommen. Die Rapsstängel müssen zerkleinert oder gut aufgespleisst werden, damit Krankheitserreger in ihnen nicht überdauern können. In unseren Demoversuchen wurden mit Mulcher oder Messerwalze  gute Ergebnisse erzielt.  Wenn es noch viele Gummischoten gibt, bietet sich auch der Einsatz einer Walze an. Eine flache Bodenbearbeitung darf erst erfolgen, wenn der Ausfallraps aufläuft. Hier ist die Kurzscheibenegge optimal, gute Ergebnisse liefert auch die Kettenscheibenegge. Wenn die zweite Welle aufläuft, bietet es sich bei einer weiten Rapsfruchtfolge an, den Ausfallraps stehen zu lassen und erst unmittelbar vor der folgenden Getreideaussaat einzuarbeiten. Bei einer engen Rapsfruchtfolge (< 4 Jahre) kann ansonsten mit der ersten Bodenbearbeitung auch eine schnellwüchsige cruciferenfreie Zwischenfrucht eingesät werden (z.B. Ramtilkraut + Phacelia). So kann der freiwerdende Stickstoff gut gebunden werden. Da Ausfallraps oder Zwischenfrucht in der vegetativen Phase ein enges C/N-Verhältnis hat, sollte als Folgegetreide entweder Wintergerste oder –Roggen angebaut werden, die sich im Herbst noch bestocken und eine bessere Stickstoffverwertung aufweisen.  Falls Winterweizen folgen soll, ist  die Aussaat ggfs nach hinten zu verschieben. Entscheidend für die Weizenaussaat ist die Bodentemperatur ( < 8 °C) .

In den Jahren 2017 und 2019 wurden Demoversuche  zum Nacherntemanagement in Ober-Ramstadt, Groß-Bieberau, Brensbach, Otzberg und Groß-Umstadt angelegt. Die Effekte von Bodenbearbeitung, Ausfallraps oder Zwischenfrucht auf die Herbst-Nmin-Werte (HNmin) sind deutlich zu erkennen. 2020_07-22-Abbildung Raps

 

Ähnliche Effekte lassen sich auch nach dem Anbau von Erbsen beobachten.  2020_07-22-Abbildung Erbsen Im vergangenen Jahr wurde auf einer Demofläche in Otzberg nach der Ernte eine Zwischenfrucht eingesät. Dabei blieb ein Vergleichsstreifen ohne Zwischenfrucht. Bis zur Beprobung Im Herbst kam es auf dem Streifen ohne Zwischenfrucht nicht nur zu einem Anstieg der Nitratmenge im Boden, sondern auch zu einer Verlagerung in die unterste Bodenschicht. Die Streifen mit Zwischenfrucht wiesen geringere Nmin-Werte auf, eine Verlagerung war bis zur Bodenbeprobung nicht festzustellen. Dabei spielte es keine Rolle ob der nachfolgende Weizen mit Einarbeitung der Zwischenfrucht eingesät wurde oder ob zunächst eine Messerwalze die Zwischenfrucht zerkleinerte.

In Hinblick auf den Erosionsschutz ist bei entsprechender Drilltechnik die Messerwalze anstelle der der Einarbeitung der Zwischenfrucht vorzuziehen.

In den meisten WSG-Kooperationen wird die Begrünung nach Raps oder Körnerleguminosen gefördert. Bitte sprechen Sie uns darauf an.

 

Achtung rote Gebiete:

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass ab dem kommenden Jahr in den roten Gebieten zu Sommerungen nur gedüngt werden darf, wenn eine Zwischenfrucht vor der Sommerung bis zum 15. Januar auf dem Acker steht.

 

Wir wünschen Ihnen noch einen guten Ernteverlauf!

Kontaktieren Sie uns (Tel. 06162-9435210), wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Ihr AGGL-Team

Rundbrief Nacherntemanagement – DÜV – rote Gebiete

Geschrieben am 02.07.2020 | Kategorie(n) Allgemein

Am 1. Mai ist die Änderung der Düngeverordnung in Kraft getreten.  Ausgenommen sind die weiterführenden Vorgaben in den roten Gebieten. Diese treten aufgrund der Corona-Krise erst ab dem 01. Januar 2021 in Kraft. Allerdings gilt es schon jetzt, diese späteren Auflagen zu berücksichtigen.

Bitte überprüfen Sie, inwieweit von Ihnen bewirtschaftete Flächen betroffen sind. In der Übersicht: rote DÜV-Gemarkungen-2019 sehen Sie die „roten“ Gemarkungen, die im Einzugsgebiet der Gersprenz im Maßnahmenraum Bergstraße/Odenwald liegen.

Außerdem sind die Einzugsgebiete von Brunnen III in Birkenau sowie von Quelle I (Weibertswiesen) in Kirschhausen ausgewiesen.

Einen genaueren Abgleich können Sie mit Hilfe Ihres digitalen Agrarantrags durchführen. In HELENA-2020 können Sie sich folgende Layer einblenden:

  • Böschungsoberkante
  • Erosion
  • Schutzgebiete

⇒     Wasserschutzgebiete

⇒    Gefährdete Gebiete § 13 DÜV

  • Gewässernetz

 

Achtung: in roten Gebieten dürfen ab 01. Januar 2021 Sommerungen nur gedüngt werden, wenn auf der entsprechenden Fläche bis zum 15. Januar eine Zwischenfrucht steht.

Schon jetzt gilt für die roten Gebiete:

  • Verpflichtende Nährstoffanalyse von organischen Düngern vor der Ausbringung,
  • Absenkung des zulässigen N-Bilanzsaldos im betrieblichen Nährstoffvergleichs um 10 kg N/ha (letztmals WJ 2019/2020),
  • Abstandsregelungen an den Oberflächengewässern

 

Bitte beachten Sie: Vorgaben aus der DÜV 2017, die nicht geändert wurden behalten ihre Gültigkeit!

Das ist jetzt zu beachten für Düngungs- und Feldarbeiten nach der Ernte:

  • Planung und Dokumentation der Düngung, nach der Ernte gilt noch die vereinfachte Düngebedarfsermittlung (DBE). Achtung: der verfügbare Stickstoff, der im Herbst ausgebracht wird, ist bei der DBE, welche im Frühjahr vor der 1. Düngung erstell wird, voll zu berücksichtigen! Jede Düngungsmaßnahme und Weidehaltung ist spätestens zwei Tage nach Durchführung aufzuzeichnen.
  • Es gilt auf Ackerland die 30/60er Regelung und eine Sperrfrist vom 01. Oktober – 31. Januar
  • Bei der Ausbringung organischer Dünger dürfen keine Ausbringungsverluste abgezogen werden
  • Für Gülle und flüssiges Gärsubstrat ist der Anteil des mindestens anrechenbaren Gesamt-Stickstoffs im Aufbringungsjahr erhöht worden:
    • Rindergülle auf Ackerland = 60 %, auf Grünland = 50 %
    • Schweinegülle auf Ackerland = 70 %, auf Grünland = 60 %
    • Gärsubstrat flüssig auf Ackerland = 60 %, auf Grünland  = 50 %

in WSGen gelten oft höhere Ausnutzungsgrade, diese sind dann anzuwenden.

  • Grünland und  mehrjähriger Ackerfutterbau (Aussaat bis 15. Mai des Jahres)  darf ab dem 01. September maximal mit 80 kg Gesamt-N gedüngt werden
  • Grünland und  mehrjähriger Ackerfutterbau (Aussaat bis 15. Mai des Jahres)  haben eine Sperrfrist vom 01. November – 31. Januar
  • Phosphathaltige Dünger, Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte haben ein Ausbringungsverbot vom 01. Dezember bis 15. Januar

Im hängigen Gelände sind je nach Hangneigung bei der Düngung folgende Auflagen in Abhängigkeit vom Abstand zur Böschungsoberkante einzuhalten: Tab_Rundbrief2020_07_02

Kontaktieren Sie uns (Tel. 06162-9435210), wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr AGGL-Team

Ernterundbrief 2020

Geschrieben am 23.06.2020 | Kategorie(n) Allgemein

Die Getreideernte beginnt!

Covid-19 prägt seit März unser Leben und unseren Alltag. Wir sind vorsichtig und halten Abstand. Vieles wurde abgesagt, verschoben, fällt aus. Die Ernte allerdings findet statt – wie jedes Jahr!!

Bis zum Ende der Woche wird die erste Wintergerste gedroschen werden!

Ertragserwartung

Infolge der Trockenperioden im Frühjahr werden die Erträge von Gerste und Weizen größtenteils auch in diesem Jahr wieder hinter den Erwartungen bleiben. Für hohe Getreide-erträge kamen die Niederschläge vielerorts zu spät. Weltweit allerdings wird mit einer Rekordgetreideernte gerechnet. Der Raps macht in diesem Jahr einen guten Eindruck – sofern die Schoten nicht durch Regenereignisse platzen, dürften durchschnittliche Erträge erzielt werden.

Leguminosen und Mais

Für Mais und Leguminosen kam der Regen passend! Erbsen, Ackerbohne und Sojabohne haben sich gut entwickelt. Auch der Mais hat von den Niederschlägen und milden Temperaturen profitiert.

Erntetechnik

Je nach Wetterlage kann das Zeitfenster für die Ernte recht eng sein. Eine gute Vorbereitung „spart“ Zeit und Geld!

Mähdrescher und Transportkette sollten gut gewartet sein. Dort wo die Technik Ertragserfassung oder Verlustmessung beim Mährdrusch zulässt, müssen die Geräte kalibriert sein. Sofern auf dem Hof eingelagert wird  müssen die Lager vorbereitet werden. Möglicherweise kann zum Erntezeitpunkt auch eine Belüftung erforderlich werden. Sind hier alle Vorkehrungen getroffen und notwendige Ersatzteile vorhanden um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten?! Steht der Mähdrescher still kostet das bares Geld.

Stroh und Nacherntemanagement

Nach der Ernte ist vor der Ernte! Optimal zerkleinertes  Stroh (< 4-5 cm) und eine gute Verteilung verkürzen die Rottezeit und beeinflussen die Ablagequalität der nachfolgenden Aussaat. Alle Maßnahmen nach der Ernte haben einen wesentlichen Einfluss auf die Mineralisation! Eine Düngung zur Strohrotte ist nicht zulässig!

Zwischenfrüchte

Das wichtigste Werkzeug für den vorbeugenden  Grundwasserschutz ist neben einer angepassten und bedarfsgerechten Düngung der Zwischenfruchtanbau. Die Zwischenfrucht sollte sofort nach Ernte der Vorfrucht (bzw. nach Abfuhr des Strohs) in ausreichender Saatstärke und, sofern die Zeit es zulässt, sorgfältig wie eine Hauptfrucht bestellt werden. Zwischen Winterungen ist der Anbau einer Zwischenfrucht dann lohnend, wenn zwischen Ernte der Hauptfrucht und Aussaat der Folgefrucht mind. 6 Wochen liegen. Das Angebot an Zwischenfrüchten und Gemengen ist groß! Für jede Fruchtfolge und jeden Standort findet sich eine passende Zwischenfrucht.

Düngung und Düngebedarfsermittlung

Noch ist eine Düngung der Zwischenfrucht erlaubt, aber nicht überall wo eine Düngung nach DÜV erlaubt ist, ist die Düngung pflanzenbaulich notwendig und sinnvoll.

Die Sperrfristen für flüssige Wirtschaftsdünger sind einzuhalten!

Auf Ackerland:  Ab Ernte der Hauptfrucht bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Abweichend gilt: bis 30 kg Ammonium N/ha oder 60 kg Gesamt N/ha

  • zu Winterraps, Zwischenfrucht und Feldfutter (Aussaat bis 15. September)
  • zu Wintergerste (Aussaat bis 1. Oktober) nach Getreide

Auf Grünland und mehrjährigem Feldfutter: 1. November bis 31. Januar

Grünland und Futterbau

Die Erträge vom 1. Schnitt lagen z.T. zwischen 10 % – 25 % unter den „Normalerträgen“. Der trockene April hat auch das Grünland gezeichnet. Die ergiebigen Niederschläge im Mai kamen dem 2. Schnitt zu Gute, der mittlerweile überall im Silo lagern dürfte.  Bei der aktuell stabilen Wetterlage sind die Rahmenbedingungen für die Heubergung optimal. Angepasste Güllegaben, gelungene Nachsaaten und optimale Schnittzeitpunkte sind Garant für gute Erträge und hohe Qualitäten im Grundfutter.

Blüh- und Erosionsschutzstreifen

In den letzten fünf Jahren wurde viel erreicht!  Auch 2020 haben sich 18 Kommunen und 38 Landwirt*innen mit 40 ha Fläche bei der Anlage von Blühstreifen eingebracht! Angeregt durch unsere gemeinschaftlichen Bemühungen organisiert z.B. die entega ag mittlerweile eigenständig die Anlage und Aussaat  von Blühstreifen entlang der Maisflächen  bei ihren Lieferanten.

Ertragserfassung

Unsere mobile Achstlastwaage steht auch für die Ernte 2020 zur Ertragserfassung zur Verfügung – bei Interesse sprechen sie uns an.

 

Für die Ernte 2020 wünschen wir reibungslose Abläufe, stabiles Wetter und gute Erträge!

LLH-Video Zweiter Schnitt im Odenwald, 8. Juni

Geschrieben am 10.06.2020 | Kategorie(n) Allgemein

Unter folgendem Link kann das aktuelle Video zur Entwicklung von Grünlandbeständen im Odenwald angeschaut werden:

https://youtu.be/0UBDCbngKkw

Rundbrief – 28. Mai 2020, Virtueller Feldrundgang

Geschrieben am 28.05.2020 | Kategorie(n) Allgemein

Für die meisten Kulturen wurde die Düngung abgeschlossen. In der kommenden Woche werden wir auf einigen wenigen Weizenflächen noch einmal Nitracheckanalysen durchführen, um abzuschätzen, wie die bislang durchgeführten Maßnahmen von den Pflanzen verwertet wurden.

Die Weizenbestände sind noch immer sehr gesund. In wenigen Fällen tritt Gelbrost auf. Braunrost kann noch kommen. Durch die prognostizierte trockene Witterung besteht auch kaum das Risiko einer Fusarieninfektion. Trockenperioden begünstigen eher Insekten. Getreidehähnchen treten in diesem Jahr relativ früh auf. Die Schadschwelle liegt bei 1 Larve/Fahnenblatt.

Von einigen Flächen wird jetzt Ganzpflanzensilage abgefahren und als Zweitfrucht Mais gesät. Für Biogasanlagen kommt auch Sorghum in Betracht. Bitte beachten Sie, dass Zweitfruchtmais aufgrund der kürzeren Vegetationsdauer einen niedrigeren Ertrag (30-40 % geringer) erzielt und damit auch einen geringeren Düngebedarf hat als der zeitig gesäte Mais. Auch wenn durch die Vornutzung die Nmin-Vorräte im Boden relativ gering sind, muss verhalten gedüngt werden, zumal aufgrund der besseren Bodenerwärmung eine schnelle N-Freisetzung aus der organischen Substanz erfolgt, sobald der Boden über etwas Feuchtigkeit verfügt. Zu Saat kann Gülle oder Gärsubstrat ausgebracht werden, allerdings kein Stallmist oder abgepresstes Gärsubstrat, da hier die Freisetzung zu spät erfolgt. Um ein schnelles Wachstum zu gewährleisten sollten Gülle/GS als Unterfußdüngung an die Saatreihe ausgebracht werden oder mit einer Unterfußdüngung ergänzt werden. Bitte kontaktieren Sie uns für eine Schnellanalyse (Nmin) aus dem Oberboden! Beachten Sie auch, dass im Zuge der novellierten Düngeverordnung binnen zwei Tage nach Düngung, die Dokumentation erfolgt sein muss!

Jetzt beginnt auch die Zeit für Maßnahmen zur Feldrandhygiene. Wenn Trespen oder Ackerwinden auftreten, sollten bei entsprechendem Besatz Wegraine und Feldränder einmal im Jahr gemäht oder gemulcht werden. In Hinblick auf Insekten und Bodenbrüter ist ein späterer Termin besser. Zeitlich versetztes Mähen (Hochschnitt!) von Teilabschnitten schützt viele Tiere. Wichtig ist, dass nicht zu tief gemulcht wird. Bei einem fast blanken Boden hat die Trespe ideale Auflaufbedingungen. Aber auch eine dicke Mulchschicht sollte vermieden werden, da ansonsten Pflanzen mit ausgeprägten unterirdischen Speicherorganen wie die rhizombildenden Disteln oder Brennnesseln oder Ampfer, …. gefördert werden.

Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr AGGL-Team