Rundbrief 22. Juli 20 – Nacherntemanagement und Zwischenfrüchte

Geschrieben am 22.07.2020 | Kategorie(n) Allgemein

Die Getreideernte ist voll im Gang und liefert bislang meist befriedigende bis sehr gute Erträge. Auch die Raps- und Körnererbsenernte wurde zumindest im Reinheimer Hügelland weitgehend abgeschlossen. Bei den letztgenannten Kulturen ist zu beachten, dass die Erntereste in Form von Stroh und bei den Leguminosen auch in Form von symbiontischen Knöllchenbakterien, die an den Wurzeln sitzen, relativ viel Stickstoff enthalten. Dieser Stickstoff kann unter geeigneten Bedingungen im Boden freigesetzt werden, nämlich, wenn ausreichend Wärme, Feuchtigkeit und Luft vorhanden sind. Dabei fördert die intensive Durchmischung von Ernteresten mit dem Boden die Umsetzung. Dies ist einerseits aus phytosanitären Gründen gewünscht, führt aber andererseits zu hohen Nmin-Werten im Herbst, sofern nicht nachfolgend eine Zwischenfrucht angebaut wird. Gerade bei Raps und Erbsen ist eine Verdreifachung der Nmin-Mengen im Boden zwischen Ernte und Vegetationsende keine Seltenheit.

Dass die Bodenbearbeitung nach Raps so selten wie nötig und so flach wie möglich durchgeführt werden muss, sollte hinreichend bekannt sein. Wichtig ist, dass die ausgefallenen Rapssamen nicht vergraben werden, sondern zur Keimung kommen. Die Rapsstängel müssen zerkleinert oder gut aufgespleisst werden, damit Krankheitserreger in ihnen nicht überdauern können. In unseren Demoversuchen wurden mit Mulcher oder Messerwalze  gute Ergebnisse erzielt.  Wenn es noch viele Gummischoten gibt, bietet sich auch der Einsatz einer Walze an. Eine flache Bodenbearbeitung darf erst erfolgen, wenn der Ausfallraps aufläuft. Hier ist die Kurzscheibenegge optimal, gute Ergebnisse liefert auch die Kettenscheibenegge. Wenn die zweite Welle aufläuft, bietet es sich bei einer weiten Rapsfruchtfolge an, den Ausfallraps stehen zu lassen und erst unmittelbar vor der folgenden Getreideaussaat einzuarbeiten. Bei einer engen Rapsfruchtfolge (< 4 Jahre) kann ansonsten mit der ersten Bodenbearbeitung auch eine schnellwüchsige cruciferenfreie Zwischenfrucht eingesät werden (z.B. Ramtilkraut + Phacelia). So kann der freiwerdende Stickstoff gut gebunden werden. Da Ausfallraps oder Zwischenfrucht in der vegetativen Phase ein enges C/N-Verhältnis hat, sollte als Folgegetreide entweder Wintergerste oder –Roggen angebaut werden, die sich im Herbst noch bestocken und eine bessere Stickstoffverwertung aufweisen.  Falls Winterweizen folgen soll, ist  die Aussaat ggfs nach hinten zu verschieben. Entscheidend für die Weizenaussaat ist die Bodentemperatur ( < 8 °C) .

In den Jahren 2017 und 2019 wurden Demoversuche  zum Nacherntemanagement in Ober-Ramstadt, Groß-Bieberau, Brensbach, Otzberg und Groß-Umstadt angelegt. Die Effekte von Bodenbearbeitung, Ausfallraps oder Zwischenfrucht auf die Herbst-Nmin-Werte (HNmin) sind deutlich zu erkennen. 2020_07-22-Abbildung Raps

 

Ähnliche Effekte lassen sich auch nach dem Anbau von Erbsen beobachten.  2020_07-22-Abbildung Erbsen Im vergangenen Jahr wurde auf einer Demofläche in Otzberg nach der Ernte eine Zwischenfrucht eingesät. Dabei blieb ein Vergleichsstreifen ohne Zwischenfrucht. Bis zur Beprobung Im Herbst kam es auf dem Streifen ohne Zwischenfrucht nicht nur zu einem Anstieg der Nitratmenge im Boden, sondern auch zu einer Verlagerung in die unterste Bodenschicht. Die Streifen mit Zwischenfrucht wiesen geringere Nmin-Werte auf, eine Verlagerung war bis zur Bodenbeprobung nicht festzustellen. Dabei spielte es keine Rolle ob der nachfolgende Weizen mit Einarbeitung der Zwischenfrucht eingesät wurde oder ob zunächst eine Messerwalze die Zwischenfrucht zerkleinerte.

In Hinblick auf den Erosionsschutz ist bei entsprechender Drilltechnik die Messerwalze anstelle der der Einarbeitung der Zwischenfrucht vorzuziehen.

In den meisten WSG-Kooperationen wird die Begrünung nach Raps oder Körnerleguminosen gefördert. Bitte sprechen Sie uns darauf an.

 

Achtung rote Gebiete:

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass ab dem kommenden Jahr in den roten Gebieten zu Sommerungen nur gedüngt werden darf, wenn eine Zwischenfrucht vor der Sommerung bis zum 15. Januar auf dem Acker steht.

 

Wir wünschen Ihnen noch einen guten Ernteverlauf!

Kontaktieren Sie uns (Tel. 06162-9435210), wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Ihr AGGL-Team