Hinweise zur Rapsaussaat
Die Rapsaussaat steht bevor und wieder einmal fordert uns die Witterung heraus. Während in den letzten Jahren oft die Trockenheit und Wasserversorgung der Keimpflanzen im Focus standen, ist es derzeit eher ein Zuviel an Wasser. Damit der Raps sich im Herbst gut entwickelt, gilt es einige Kriterien zu beachten.
Bodenstruktur?
Der Rapsertrag hängt maßgeblich von der Ausbildung einer guten Pfahlwurzel im Herbst ab. Verdichtungen, plattiges Gefüge sind unbedingt zu vermeiden. Der Boden ist durch die bisherigen Niederschläge meist zur Genüge abgesetzt. Es sollte aber geprüft werden, ob durch die Ernte Schadverdichtungen durch Fahrspuren aufgetreten sind. Hauptaugenmerk bei der Saatbettbereitung gilt der guten Krümelstruktur und dem Feinerdeanteil. Das ist durch eine flache Bearbeitung bis zum Saathorizont (max. 3 cm) zu erreichen. Wenn Stroh nicht abgefahren wurde, muss ggfs tiefer gearbeitet werden. In unserer Region hat kurz gehäckseltes Stroh nach einer zeitigen Getreideernte und zügiger Stoppelbearbeitung schon eine ausreichende Mürbigkeit, so dass hier bei entsprechender Aussaattechnik (exakte Ablagetiefe!) auf eine tiefere Bodenbearbeitung verzichtet werden kann. Auch das Andrücken/Anwalzen nach Bodenbearbeitung oder Saat ist zu hinterfragen. Oft reicht ein Striegel zum Glattziehen.
Aussaat: Einzelkornsaat oder Drillsaat?
Die Einzelkornsaat führt zu sehr gleichmäßigen Beständen. Aber Pflanzenverluste sind tunlichst zu vermeiden. Das bedeutet, gerade in einem feuchtwarmen Jahr wie diesem, muss eine intensive Schneckenkontrolle erfolgen. Rapspflanzen aus Einzelkornsaaten haben meist höhere Nährstoffkonzentrationen in den Einzelpflanzen als bei Drillsaaten. Das bedeutet, dass sie mit weniger Nährstoffen auskommen. Allerdings sollte, sofern notwendig, die Düngung gut platziert, also dicht an der Pflanze erfolgen (z.B. Unterfuß).
Düngung im Herbst?
Eine optimale Vorwinterentwicklung liegt vor, wenn der Raps bis zum Vegetationsende 50-70 kg N/ha in der oberirdischen Substanz aufgenommen hat. Je nach Vorfrucht reicht dafür der verfügbare N im Boden aus. Falls eine N-Düngung zu Raps erwogen wird, ist die DÜV zu beachten. Es muss eine Düngebedarfsermittlung für jede Fläche, die gedüngt werden soll, erstellt werden. Achtung: die N-Menge, die im Herbst zu Raps erfolgt, muss bei der N-Bedarfsermittlung im Frühjahr voll angerechnet werden! Darüber hinaus ergeben sich Unterschiede in Abhängigkeit von der Nitratgefährdung.
rote Gebiete: vor der Düngung ist eine Nmin-Analyse bis 60 cm in 2 Schichten (0-30 cm und 30-60 cm) Pflicht. Eine N-Düngung ist nur erlaubt, wenn der Nmin < 45 kg N/ha für die Schichtensumme 0-60 cm beträgt. Es müssen die eigenen Schläge beprobt werden. Wenn die Schläge vergleichbare Standortbedingungen (Boden, Vorfrucht etc) aufweisen, können sie zu Bewirtschaftungseinheiten zusammengelegt werden. Nur einer muss davon als Referenzschlag beprobt werden. Hinweis: unbedingt auf Kühlung der Bodenproben achten (sowohl bei der Lagerung als auch beim Transport). In nicht gekühlten Bodenproben findet weiter Mineralisation statt, die zu Verfälschungen der Analysenwerte führen.
Die Tabelle zeigt zur Orientierung die bislang ermittelten Nmin-Werte unserer Nacherntebeprobungen. Sie ersetzt nicht die eigene Beprobung! Für die Folgekultur Raps in roten Gebieten ist anzunehmen, das nach Gerste, Roggen, Triticale der Nmin-Werte < 45 kg voraussichtlich eingehalten wird. Besonders nach später Weizenernte kann der Wert darüber liegen, so dass eine N-Düngung nicht nötig – und auch nicht zugelassen – ist.
Anzahl | nach Erntefrucht | 0-30 cm | 30-60 cm | 0-60 cm |
9 | W.Gerste | 17 | 5 | 22 |
17 | W.Weizen | 35 | 10 | 45 |
4 | Roggen/Triticale | 25 | 10 | 35 |
In nicht roten Gebieten ist die 30/60er Regelung bei der N-Ausbringung zu beachten.
Aufgrund der ergiebigen Niederschläge ist in diesem Herbst auf eine ausreichende Versorgung mit Bor zu achten! Bor ist für alle Pflanzen ein bedeutender Mikro-Nährstoff. Raps reagiert besonders empfindlich auf Bormangel. Bor wird nicht nur bei Trockenheit und/oder hohen pH-Werten im Boden festgelegt, sondern er kann auch ausgewaschen werden. Die Borversorgung kann über das Blatt oder über den Boden mit 150-300 g/ha sichergestellt werden.
Raps liebt kalkhaltige Böden. Daher empfiehlt es sich, auf Böden mit geringem Kalkgehalt vor der Saat Branntkalk auszubringen. Achtung: ein hoher pH-Wert korreliert oft, aber nicht immer mit dem Kalkgehalt des Bodens. EUF-Analysen weisen den Kalkgehalt aus, bei LUFA-Analysen ist neben dem pH-Wert auf die Kennzeichnung des Kalkgehalts zu achten. Wenn ein „++“ vorliegt, braucht keine Kalkung zu erfolgen, ansonsten sollte ein Test mit Salzsäure erfolgen.
Schadinsekten?
Insektizidbeizen werden zunehmend eingeschränkt. Pflanzenbauliche Lösungen bieten sich an. Begleitpflanzen im Mischfruchtanbau können den Schadinsektenbefall, z.B. durch die Kohlfliege im Herbst, aber auch Rapserdfloh reduzieren. Begleitsaaten führen zur Reduzierung der adulten Erdflöhe (Agroscope Schweiz). Darüberhinaus hat die LFA Mecklenburg/Vorpommern nachweisen können, dass Winterrapserträge durch Untersaaten mit Ackerbohne und Blauer Lupine um jeweils etwa 3 dt/ha höher sind als ohne Leguminosen. Demgegenüber hatte die Herbstdüngung mit 40 kg N/ha keinen messbaren Effekt auf den Rapsertrag.
Mittlerweile bieten einige Saatzuchthäuser eigene Mischungen von Begleitsaaten zu ihren Rapssorten an. Bewährt haben sich Begleitsaaten mit Mischungen aus Leguminosen, Öllein (ca. 10% als Fangpflanze für Rapserdflöhe) und etwas Phacelia (max. 10 %).
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Rundbrief Nachernte
Die extremen Wetterlagen bestimmen in diesem Jahr den Rhythmus – Dauerregen im Frühjahr, Trockenheit und wieder Regen zur Ernte. Unser letztes Rundschreiben vor etwas mehr als drei Wochen war noch geprägt von der Sorge um ausbleibende Niederschläge. Mittlerweile sind seit dem 18. Juli mehr als 150 l Regen gefallen und davon der überwiegende Teil in der ersten Augustdekade. Noch sind die Erntearbeiten nicht vollständig abgeschlossen. Vielerorts liegt das Stroh noch im Schwad auf der Fläche – wohl denen, die einen Schwadlüfter zum Einsatz bringen können.
Wenn es vor drei Wochen noch die Trockenheit war und die Frage nach wassersparender Stoppelbearbeitung im Vordergrund stand, ist es jetzt die Sorge um eine bodenschonende Bearbeitung. Die Befahrung von nassen Böden birgt immer das Risiko die Bodenstruktur zu zerstören. Wir empfehlen mittels Spatenprobe zu überprüfen, ob das Bodengefüge noch intakt ist. Dazu eine Bodenkachel auf dem Feld ablegen. Bei intakter Bodenstruktur sollte die Bodenkachel nach 4 Stunden sichtbar abgetrocknet sein. Lassen sich nach dieser Zeit noch sichtbare Würste formen und trocknet die Bodenkachel kaum ab, ist die Krümelstruktur des Bodens gestört.
Erntebarometer
Die aktuelle Regenpause muss genutzt werden, um die Ernte voranzubringen. Was jetzt noch auf dem Halm steht, wird nur mit Verlusten an Ertrag und Qualität eingebracht werden. Achten Sie auf eine ausreichende Belüftung des Ernteguts.
Zwischenfrucht
Durch die Verzögerung der Erntearbeiten verzögert sich auch die Zwischenfruchtaussaat. Wo noch keine Zwischenfrüchte gesät wurden, sind jetzt spätsaatverträglichere Mischungen gefragt, die bei kürzeren Tageslängen noch ausreichend Frischmasse bilden. Die Folgefrucht bestimmt maßgeblich die Auswahl der Zwischenfrucht. Priorität haben Flächen, auf denen im kommenden Jahr Kartoffeln stehen werden, gefolgt von den Rübenstandorten. Dort wo Mais oder Sommergetreide stehen wird, sind Auswahlmöglichkeiten und Zeitfenster für den Zwischenfruchtanbau größer. Bei Fragen zur Sortenwahl setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Phacelia, Lein und Sonnenblume wären eine kruziferen-freie Mischung, die recht spätsaatverträglich ist!
Raps
Die Böden sind bis unterhalb der Krume durchfeuchtet. Unter diesen Bedingungen ein fein abgesetztes, krümeliges Saatbett für den Raps zu schaffen, wird neben der Beizausstattung die große Herausforderung bei der Rapsbestellung sein. Ob Raps im roten Gebiet im Herbst gedüngt werden kann (auch Kalkstickstoff!) hängt davon ab, ob in der Bodenschicht 0-60 cm weniger als 45 kg N/ha vorliegen. Legume Beisaaten im Raps können hilfreich sein, um Insekten abzulenken, aber auch um den Raps mit Stickstoff zu versorgen.
Unser Feldtag mit Maschinenvorführung am 25. Juli ist im wahrsten Sinne des Wortes „… ins Wasser gefallen“. In der Variante Direktsaat läuft die Zwischenfrucht schon auf, die Restfläche konnte heute erst gesät werden.
Nachernte Nmin:
Wie in den Vorjahren wurden auf repräsentativen Flächen Nachernte Nmin Bodenproben gezogen. Sind unmittelbar nach der Ernte keine nennenswerten Stickstoffmengen in den Bodenschichten, kann davon ausgegangen werden, dass angepasst und bedarfsgerecht gedüngt wurde.
Neben den wirklich herausfordernden Witterungsbedingungen ist es die Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und Vorgaben, die berücksichtigt werden müssen. Das ist nicht immer einfach.
Unser TIPP: Priorisieren Sie! Was ist für Ihre Flächen und Ihren Betrieb relevant!
Sofern eine Herbstdüngung auf ihren Flächen erfolgt, denken Sie an die erforderliche DBE. Die LWK Niedersachsen hat einen GAP-Rechner online gestellt:
https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/39194_GAP_2023_Rechner
Der GAP-Rechner ermöglicht die Planung und Prüfung der Fruchtwechsel- und Bracheverpflichtung sowie der freiwilligen Ökoregelungen.
Bei Fragen zur Düngung und zur DÜV oder zu GAP und GLÖZ setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung!
Keine Ausnahmen mehr – GLÖZ-Standards einhalten
Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)
Was früher Cross Compliance hieß, ist heute Konditionalität. Greening wurde zu GLÖZ umfirmiert und weiterentwickelt. Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der damit einhergehenden Rohstoff- und Nahrungsmittelengpässe gab es für das Anbaujahr 2022/2023 Ausnahmen. Diese gelten jetzt nach der Ernte aber nicht mehr! So ist besonders auf diese Vorgaben zu achten:
I. Mindestbodenbedeckung von Flächen (GLÖZ 6)
II. Fruchtwechsel auf Ackerland (GLÖZ 7)
III. Bracheregelung und Landschaftselemente (GLÖZ 8)
I. Mindestbodenbedeckung von Flächen (GLÖZ 6)
Auf mindestens 80 % der Ackerflächen eines Betriebes ist vom 15. November des Antragsjahres bis 15. Januar des Folgejahres eine Mindestbodenbedeckung sicherzustellen. Die Mindestbodenbedeckung erfolgt durch:
- mehrjährige Kulturen
- Winterkulturen
- Zwischenfrüchte
- Stoppelbrachen von Körnerleguminosen oder Getreide (Mais)
- Begrünungen, die nicht unter Nummer 1 bis 4 fallen
- Mulchauflagen einschließlich solcher durch das Belassen von Ernteresten,
- eine mulchende nicht wendende Bodenbearbeitung oder
- eine Abdeckung durch Folien, Vlies oder durch engmaschiges Netz oder ähnliches zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion
Im Fall der Erbringung der Mindestbodenbedeckung durch eine Stoppelbrache oder eine Mulchauflage ist eine Bodenbearbeitung untersagt.
II. Fruchtwechsel auf Ackerland (gilt nicht für mehrjährige Kulturen, Brachen, Gras- oder Grünfutterflächen) (GLÖZ 7)
Der Fruchtwechsel auf Ackerland hat einzelschlagbezogen zu erfolgen und gilt auch bei Teilungen oder Zusammenlegungen von Flächen sowie bei Betriebswechsel!
- Auf mindestens 1/3 der Ackerfläche erfolgt ein Wechsel der Hauptfrucht,
- auf einem weiteren 1/3 der Ackerfläche kann der Fruchtwechsel durch Wechsel der Hauptfrucht oder durch eine Zwischenfrucht oder durch eine Untersaat erfolgen. Die Zwischenfrucht oder Untersaat muss bis zum 15. Oktober des Antragsjahres erfolgen und bis zum 15. Februar des Folgejahres auf der Fläche verbleiben.
Achtung: Im Jahr 2024 muss innerhalb des Dreijahreszeitraums auf allen Ackerflächen des Betriebes mindestens einmal eine andere Kultur angebaut worden sein.
III. Bracheregelung und Landschaftselemente (gilt nicht für Betriebe < 10 ha AL oder Nutzung des AL > 75 % mit Feldfutter oder Leguminosen/-gemengen oder Brache oder Kombinationen dieser drei Möglichkeiten) (GLÖZ 8)
Es sind mindestens 4 % des Ackerlandes eines Betriebes mit Ackerbrachen einschließlich der Landschaftselemente zu erbringen. Die Berechnung:
Stilllegungsfläche = Ackerfläche incl. angrenzendes Landschaftselement * 4%
Stillzulegende Ackerfläche = Stilllegungsfläche – Landschaftselemente
Beispiel: Ein Betrieb hat 100 ha Ackerland und zusätzlich 2 ha LE, die an Ackerflächen liegen. D.h. 102 ha x 4 % = 4,08 ha Stilllegung in Summe, abzüglich der 2 ha LE muss dieser Betrieb 2,08 ha seiner Ackerfläche für GLÖZ 8 stilllegen. (Quelle: LWK Niedersachsen).
Die Stilllegung erfolgt unmittelbar, d.h. bis ca. 10-14 Tage nach Ernte entweder als Selbstbegrünung ohne Bodenbearbeitung oder als aktive Begrünung mit mindestens 2 Kulturen, die auch als solche sichtbar sein müssen (heißt gleichmäßige Verteilung über die Fläche). Hier ist eine Bodenbearbeitung zulässig, sofern dadurch die Verpflichtung zur Aussaat der Begrünung erfüllt wird.
Zu beachten (siehe auch Übersicht zu GLÖZ 8 – 2023 MUKL Brandenburg):
- Brachezeit gilt für ein Jahr (ohne Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung),
- ab dem 1. September dürfen Schafe und Ziegen die Flächen beweiden,
- kein Mulchen oder Mähen zwischen dem 01. April – 15. August,
- nach der Brache darf zur Folgekultur Wintergerste und Raps ab dem 15. August eine Bodenbearbeitung für die bevorstehende Aussaat erfolgen, bei anderen Folgekulturen darf eine Bodenbearbeitung erst ab dem 01. September erfolgen,
- Brachen können mehrere Jahre hintereinander auf denselben Flächen erfolgen, dabei ist eine Mindestgröße von 1.000 qm (incl. Landschaftselement) einzuhalten
Für den Wasserschutz, aber auch zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und aus phytosanitären Aspekten ist die aktive Begrünung zu bevorzugen. Für Futterbaubetriebe bieten sich Klee- oder Luzernegrasgemenge an. Auf Standorten mit Weidelgrasproblematik kann alternativ auch eine schnell dichtmachende Getreide-Leguminosenmischung (z.B. Wickroggen, Triticale-Erbsen-Linsen/Wicken-Gemenge, Triticale-Rotklee-Gemenge) verwendet, oder das breite Spektrum von Bienenweidepflanzen genutzt werden.
Prinzipiell gelten für die aktive Brache-Begrünung die gleichen Kriterien wie für einen gelungenen Zwischenfruchtanbau. Wir laden Sie daher sehr herzlich ein, unseren Feldtag am 25. Juli ab 11:00 Uhr oberhalb der Bundenmühle (an der B 426) zu besuchen.
Aktuelle Nmin-Werte für die Regionen – Stand 9. März 2023
Im Folgenden finden Sie die aktuellen Nmin-Werte für das Reinheimer Hügelland, die Übergangslagen Süd und den Bereich Hoher Odenwald/Übergangslagen Nord.
Weiter unten sind noch regionalisierte Werte für die Gemeinden/Wasserschutzgebiete im Reinheimer Hügelland zu finden.
Die gesamten Tabellen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen: NminWerte9. März 2023
Klicken Sie auf die Grafiken, für eine größere Ansicht!
Reinheimer Hügelland:
Übergangslagen Süd:
Übergangslagen Nord/Hoher Odenwald:
Teilbereiche Reinheimer Hügelland:
Nachernte-Nmin: Ergebnisse – Zwischenfrüchte: Should I stay or should I go…? – Säen oder Warten?
Beitrag als pdf (mit Abbildungen)
Nachernte Nmin
50 Ackerflächen wurden im Zeitraum 30. Juni -27. Juli beprobt. Wegen der Trockenheit nur in der Bodenschicht 0-60 cm. Die Ergebnisse unter Weizen im Oberboden sind höher als in den Vorjahren.
Ursachen können sein:
- N-Mineralisierung infolge höherer Bodentemperaturen
- Minderertrag durch Trockenheit und Hitze
- zuviel gedüngt
Mit Befeuchtung der Böden ist mit einer weiteren erheblichen Mineralisation zu rechnen, so dass für Zwischenfrüchte v.a. nach Weizen, aber auch auf vielen Rapsflächen im „roten Gebiet“ auskömmliche Stickstoffreserven im Boden vorliegen. Außerhalb der roten Gebiete kann zur Zwischenfrucht eine angepasste N – Düngung erfolgen.
Zwischenfrüchte
Nur selten ist eine Antwort auf die Frage „Wann säen wir die Zwischenfrucht?“ schwerer gefallen. Grundsätzlich aber gilt: Nur was gesät wurde, kann auch auflaufen!
Für die KW 33 sind Niederschläge gemeldet. Wieviel Regen dann tatsächlich kommt bleibt abzuwarten. Allerdings sollten die Flächen so gut wie möglich auf die erwarteten Niederschläge vorbereitet werden, damit für die anstehende Aussaat von Zwischenfrüchten oder Raps keine Zeit verloren geht und die Bodenfeuchte optimal genutzt werden kann.
Aktuell ist der Oberboden mehrheitlich fast vollständig ausgetrocknet. Zur Bestimmung der Bodenfeuchte im Oberboden wurden von uns zwei Flächen beprobt (0-25 cm). Die Unterschiede zwischen den Flächen waren marginal. Mit einem Wassergehalt von durchschnittlich 8 % H2O im Oberboden ist es viel zu trocken!
Erhebliche Unterschiede bestehen bei den Bodentemperaturen in Abhängigkeit vom Bedeckungsgrad des Bodens und der jeweiligen Bodentiefe. Erwartungsgemäß werden bei einem unbedeckten Boden an der Bodenoberfläche höhere Temperaturen gemessen als bei einem bedecktem Boden. Die fehlende Bedeckung führt allerdings auch zu einem größeren Temperaturanstieg in der tieferen Bodenschicht als beim bedeckten Boden. Zur Info: Bodentemperaturen von 20° C führen bei ausreichender Feuchtigkeit zu einer täglichen Freisetzung von 2 kg N/ha aus der organischen Substanz. Das heißt, es ist im Herbst mit erheblichen Nmin-Werten zu rechnen, die allein auf die derzeitigen Wetterextreme zurückzuführen sind.
Aber auch die Regenverdaulichkeit wird massiv von dem Bedeckungsgrad beeinflusst. Ein unbedeckter Boden kann nicht so viel Wasser aufnehmen wie ein bedeckter. In einer Zeit, in der Hitzegewitter und Starkregen anstelle der gewünschten Landregen entstehen, ist das von erheblicher Bedeutung.
Wir haben in der letzten Woche auf zwei benachbarten Schlägen mit vergleichbaren Bodenverhältnissen einige Beobachtungen gemacht, die in der Tabelle aufgeführt sind.
Besonders spannend war das Ergebnis des Sickerungstest. Die Fläche mit Strohmulch und Untersaat konnte einen simulierten Starkregen von 40 l/qm innerhalb einer 1/2 Minute in den Boden ableiten, während der offene Boden nahezu 5 Minuten dazu benötigte. 5 Minuten in denen bei entsprechende Hangneigung dass Wasser mitsamt Bodenpartikel hangabwärts fließen kann.
Bodenbedeckung reduziert das Aufheizen der Böden und minimiert die Erosionsgefahr!
Sobald Stroh abgefahren wurde bzw. die Fläche bearbeitbar ist, muss zeitig eine Zwischenfrucht etabliert werden. Wo dies unmittelbar nach der Ernte nicht möglich ist, sollte Vorsaattechniken oder Untersaaten in Betracht gezogen werden. In WSG-Kooperationen werden diese Techniken in der Regel vom Wasserversorger gefördert! Nur bei der konkurrenzstarken WGerste empfiehlt es sich, das Ausfallgetreide auflaufen zu lassen.
Für alle anstehenden Arbeiten wünschen wir gutes Gelingen und reibungslose Abläufe!
Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung
Das AGGL-Team