Frohe Weihnachten

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

 

nach langer Zeit freuen wir uns Sie endlich wieder ganz persönlich zum Jahresabschluss begrüßen zu dürfen.

Wir treffen uns am Mittwoch, 30. November 2022 von 19:30-21:30 Uhr in der Reichenberghalle in Reichelsheim.

 

NEU: Sie können auch online an der Veranstaltung teilnehmen!

 

Weiter UNTEN finden Sie den Link, um an der Besprechung teilzunehmen.

Einlass über den Link ab 19:15 Uhr.

 

Wir haben ein spannendes Programm für Sie zusammengestellt:

 

  • Was war 2022 alles los?                          AGGL
  • Den Boden-Akku aufladen                     Bodenoptimierer Christoph Felgentreu
  • Landkreise aktuell                                    LRVV, Karin Hölschke und n.n
  • Engerlinge im Grünland                          AGGL
  • Austausch                                                   alle

 

Wir freuen uns ganz besonders auf Sie und auf Ihre Fragen und wünschen bis dahin eine gute Zeit

 

Mit besten Grüßen aus Otzberg

Ihr AGGL Team

 

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Die Silomaisbestände 2022 sind vielerorts durch Stress gezeichnet.

Hitze und Trockenheit haben dem Mais zugesetzt. Der Biomassezuwachs ist geringer als in „Normaljahren“. Ein gerollter Blattapparat und das vorzeitige Absterben von Blättern sind deutliche Zeichen für Stress. Vor allem in der Blüte reagiert Mais auf Trocken- und Hitzestress.

Ist der Kornansatz am Kolben reduziert stellt sich die Frage, wann soll der Silomais gehäckselt werden. Anhaltspunkte geben der Zustand des Blattapparates und des Kolbens.

In Zusammenarbeit von AGGL und LLH wird auch 2022 wieder ein Abreifemonitoring durchgeführt.

Die Ergebnisse sind im PDF zu sehen.

Abreifemonitoring 29.08.2022

Abreifemonitoring 22.08.2022

Abreifemonitoring 16.08.2022

Abreifemonitoring Bilder

 

 

Beitrag als pdf (mit Abbildungen)
Nachernte Nmin

50 Ackerflächen wurden im Zeitraum 30. Juni -27. Juli beprobt. Wegen der Trockenheit nur in der Bodenschicht 0-60 cm. Die Ergebnisse unter Weizen im Oberboden sind höher als in den Vorjahren.
Ursachen können sein:

  • N-Mineralisierung infolge höherer Bodentemperaturen
  • Minderertrag durch Trockenheit und Hitze
  • zuviel gedüngt

 

Mit Befeuchtung der Böden ist mit einer weiteren erheblichen Mineralisation zu rechnen, so dass für Zwischenfrüchte v.a. nach Weizen, aber auch auf vielen Rapsflächen im „roten Gebiet“ auskömmliche Stickstoffreserven im Boden vorliegen. Außerhalb der roten Gebiete kann zur Zwischenfrucht eine angepasste N – Düngung erfolgen.

 Zwischenfrüchte

Nur selten ist eine Antwort auf die Frage „Wann säen wir die Zwischenfrucht?“ schwerer gefallen. Grundsätzlich aber gilt: Nur was gesät wurde, kann auch auflaufen!

Für die KW 33 sind Niederschläge gemeldet. Wieviel Regen dann tatsächlich kommt bleibt abzuwarten. Allerdings sollten die Flächen so gut wie möglich auf die erwarteten Niederschläge vorbereitet werden, damit für die anstehende Aussaat von Zwischenfrüchten oder Raps keine Zeit verloren geht und die Bodenfeuchte optimal genutzt werden kann.

Aktuell ist der Oberboden mehrheitlich fast vollständig ausgetrocknet. Zur Bestimmung der Bodenfeuchte im Oberboden wurden von uns zwei Flächen beprobt (0-25 cm). Die Unterschiede zwischen den Flächen waren marginal. Mit einem Wassergehalt von durchschnittlich 8 % H2O im Oberboden ist es viel zu trocken!

Erhebliche Unterschiede bestehen bei den Bodentemperaturen in Abhängigkeit vom Bedeckungsgrad des Bodens und der jeweiligen Bodentiefe.  Erwartungsgemäß werden bei einem unbedeckten Boden an der Bodenoberfläche höhere Temperaturen gemessen als bei einem bedecktem Boden. Die fehlende Bedeckung führt allerdings auch zu einem größeren Temperaturanstieg in der tieferen Bodenschicht als beim bedeckten Boden.  Zur Info: Bodentemperaturen von 20° C führen bei ausreichender Feuchtigkeit zu einer täglichen Freisetzung von 2 kg N/ha aus der organischen Substanz. Das heißt, es ist im Herbst mit erheblichen Nmin-Werten zu rechnen, die allein auf die derzeitigen Wetterextreme zurückzuführen sind.

Aber auch die Regenverdaulichkeit wird massiv von dem Bedeckungsgrad beeinflusst. Ein unbedeckter Boden kann nicht so viel Wasser aufnehmen wie ein bedeckter.  In einer Zeit, in der Hitzegewitter und Starkregen anstelle der gewünschten Landregen entstehen, ist das von erheblicher Bedeutung.

Wir haben in der letzten Woche auf zwei benachbarten Schlägen mit vergleichbaren Bodenverhältnissen einige Beobachtungen gemacht, die in der Tabelle aufgeführt sind.

Besonders spannend war das Ergebnis des Sickerungstest. Die Fläche mit Strohmulch und Untersaat konnte einen simulierten Starkregen von 40 l/qm innerhalb einer  1/2 Minute in den Boden ableiten, während der offene  Boden nahezu 5 Minuten dazu benötigte. 5 Minuten in denen bei entsprechende Hangneigung dass Wasser mitsamt Bodenpartikel hangabwärts fließen kann.

Bodenbedeckung reduziert das Aufheizen der Böden und minimiert die Erosionsgefahr!

Sobald Stroh abgefahren wurde bzw. die Fläche bearbeitbar ist, muss zeitig eine Zwischenfrucht etabliert werden. Wo dies unmittelbar nach der Ernte nicht möglich ist, sollte Vorsaattechniken oder Untersaaten in Betracht gezogen werden. In WSG-Kooperationen werden diese Techniken in der Regel vom Wasserversorger gefördert! Nur bei der konkurrenzstarken WGerste empfiehlt es sich, das Ausfallgetreide auflaufen zu lassen.

Für alle anstehenden Arbeiten wünschen wir gutes Gelingen und reibungslose Abläufe!

Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung

Das AGGL-Team

Zwischenfrüchte auf Greening-Flächen (ÖVF)

  • Düngung mit organischen Düngern erlaubt
  • Verfütterung dieses Jahr ausnahmsweise erlaubt
  • Trotzdem müssen die weiteren Vorschriften eingehalten werden:
    – mindestens zwei Arten-Mischungen, wobei keine Art mehr als 60 % Samenanteil (Anzahl Samen – nicht Gewichts-%!) haben darf
    – Gräser dürfen nur bis 60 % Samenanteil enthalten sein
    – es ist eine große Anzahl Arten erlaubt (Liste: Anlage 3, DirektZahlDurchfV), aber KEINE GETREIDE!
    Saatgutdeklaration (Sackanhänger) bzw. Rückstellprobe bei Eigenmischungen für den Kontrollfall aufbewahren!
  • Aussaat spätestens 1.10; Einarbeitung ab 16.02.; vorher Walzen, Mulchen, Schlegeln oder Häckseln erlaubt
  • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vor 16.01.

Zwischenfrüchte in Roten Gebieten (falls nicht als Greening deklariert)

  • Müssen angebaut werden, wenn eine Sommerung folgt, die gedüngt werden soll (wenn Hauptfrucht 2022 vor 1.10. geerntet wird)
  • Dürfen nur bis 120 kg Gesamt-N mit Festmist oder Kompost gedüngt werden, keine Gülle, kein Mineraldünger – Ausnahme: wenn die Fläche zur Verfütterung genutzt wird (keine Verwendung in Biogas-Anlagen!)
  • Keine Einschränkung bei der Artenwahl
  • Einarbeitung ab 16.01.

Falls Düngung erlaubt ist, gelten die bekannten Mengenbeschränkungen und Sperrfristen gemäß Düngeverordnung. Düngebedarfsermittlung und -dokumentation muss auch gemacht werden.