Keine Ausnahmen mehr – GLÖZ-Standards einhalten

Geschrieben am 18.07.2023 | Kategorie(n) Aktuelles, Beiträge

Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)

Was früher Cross Compliance hieß, ist heute Konditionalität. Greening wurde zu GLÖZ umfirmiert und weiterentwickelt. Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der damit einhergehenden Rohstoff- und Nahrungsmittelengpässe gab es für das Anbaujahr 2022/2023 Ausnahmen. Diese gelten jetzt nach der Ernte aber nicht mehr!  So ist besonders auf diese Vorgaben zu achten:

I. Mindestbodenbedeckung von Flächen (GLÖZ 6)

II. Fruchtwechsel auf Ackerland (GLÖZ 7)

III. Bracheregelung und Landschaftselemente (GLÖZ 8)

 

  I. Mindestbodenbedeckung von Flächen (GLÖZ 6)

 Auf mindestens 80 % der Ackerflächen eines Betriebes ist vom 15. November des Antragsjahres bis 15. Januar des Folgejahres eine Mindestbodenbedeckung sicherzustellen. Die Mindestbodenbedeckung erfolgt durch:

  1. mehrjährige Kulturen
  2. Winterkulturen
  3. Zwischenfrüchte
  4. Stoppelbrachen von Körnerleguminosen oder Getreide (Mais)
  5. Begrünungen, die nicht unter Nummer 1 bis 4 fallen
  6. Mulchauflagen einschließlich solcher durch das Belassen von Ernteresten,
  7. eine mulchende nicht wendende Bodenbearbeitung oder
  8. eine Abdeckung durch Folien, Vlies oder durch engmaschiges Netz oder ähnliches zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion

Im Fall der Erbringung der Mindestbodenbedeckung durch eine Stoppelbrache oder eine Mulchauflage ist eine Bodenbearbeitung untersagt.

 

II.  Fruchtwechsel auf Ackerland (gilt nicht für mehrjährige Kulturen, Brachen, Gras- oder Grünfutterflächen) (GLÖZ 7)

Der Fruchtwechsel auf Ackerland hat einzelschlagbezogen zu erfolgen und gilt auch bei Teilungen oder Zusammenlegungen von Flächen sowie bei Betriebswechsel!

  1. Auf mindestens 1/3 der Ackerfläche erfolgt ein Wechsel der Hauptfrucht,
  2. auf einem weiteren 1/3 der Ackerfläche kann der Fruchtwechsel durch Wechsel der Hauptfrucht oder durch eine Zwischenfrucht oder durch eine Untersaat erfolgen. Die Zwischenfrucht oder Untersaat muss bis zum 15. Oktober des Antragsjahres erfolgen und bis zum 15. Februar des Folgejahres auf der Fläche verbleiben.

Achtung: Im Jahr 2024 muss innerhalb des Dreijahreszeitraums auf allen Ackerflächen des Betriebes mindestens einmal eine andere Kultur angebaut worden sein.

 

III. Bracheregelung und Landschaftselemente (gilt nicht für Betriebe < 10 ha AL  oder Nutzung des AL >  75 % mit Feldfutter oder Leguminosen/-gemengen  oder Brache oder Kombinationen dieser drei Möglichkeiten)  (GLÖZ 8) 

 Es sind mindestens 4 % des Ackerlandes eines Betriebes mit Ackerbrachen einschließlich der Landschaftselemente zu erbringen. Die Berechnung:

Stilllegungsfläche = Ackerfläche incl. angrenzendes Landschaftselement * 4%

Stillzulegende Ackerfläche = Stilllegungsfläche – Landschaftselemente

Beispiel: Ein Betrieb hat 100 ha Ackerland und zusätzlich 2 ha LE, die an Ackerflächen liegen. D.h. 102 ha x 4 % = 4,08 ha Stilllegung in Summe, abzüglich der 2 ha LE muss dieser Betrieb 2,08 ha seiner Ackerfläche für GLÖZ 8 stilllegen. (Quelle: LWK Niedersachsen).

Die Stilllegung erfolgt unmittelbar, d.h. bis ca. 10-14 Tage nach Ernte entweder als Selbstbegrünung ohne Bodenbearbeitung oder als aktive Begrünung mit mindestens 2 Kulturen, die auch als solche sichtbar sein müssen (heißt gleichmäßige Verteilung über die Fläche). Hier ist eine Bodenbearbeitung zulässig, sofern dadurch die Verpflichtung zur Aussaat der Begrünung erfüllt wird.

Zu beachten (siehe auch  Übersicht zu GLÖZ 8 – 2023 MUKL Brandenburg):

  1. Brachezeit gilt für ein Jahr (ohne Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung),
  2. ab dem 1. September dürfen Schafe und Ziegen die Flächen beweiden,
  3. kein Mulchen oder Mähen zwischen dem 01. April – 15. August,
  4. nach der Brache darf zur Folgekultur Wintergerste und Raps ab dem 15. August eine Bodenbearbeitung für die bevorstehende Aussaat erfolgen, bei anderen Folgekulturen darf eine Bodenbearbeitung erst ab dem 01. September erfolgen,
  5. Brachen können mehrere Jahre hintereinander auf denselben Flächen erfolgen, dabei ist eine Mindestgröße von 1.000 qm (incl. Landschaftselement) einzuhalten

 

Für den Wasserschutz, aber auch zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und aus phytosanitären Aspekten ist die aktive Begrünung zu bevorzugen. Für Futterbaubetriebe bieten sich Klee- oder Luzernegrasgemenge an. Auf Standorten mit Weidelgrasproblematik kann alternativ auch eine schnell dichtmachende Getreide-Leguminosenmischung (z.B. Wickroggen, Triticale-Erbsen-Linsen/Wicken-Gemenge, Triticale-Rotklee-Gemenge) verwendet, oder das breite Spektrum von Bienenweidepflanzen genutzt werden. 

Prinzipiell gelten für die aktive Brache-Begrünung die gleichen Kriterien wie für einen gelungenen Zwischenfruchtanbau.                                                                                Wir laden Sie daher sehr herzlich ein, unseren Feldtag am 25. Juli ab 11:00 Uhr oberhalb der Bundenmühle (an der B 426) zu besuchen.

Veranstaltungshinweis Feldtage und Maschinenvorführungen

Geschrieben am 13.07.2023 | Kategorie(n) Termine

Feldtage und Maschinenvorführungen

Die häufiger werdende Trockenheit im Frühjahr und Sommer macht es notwendig, die Verfahren zur Stoppelbearbeitung und Zwischenfruchtaussaat auf den Prüfstand zu stellen. Deshalb laden AGGL und ZVG (Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg) an zwei Terminen zu Feldtagen und Maschinenvorführungen ein:

Dienstag, 25. Juli, 11:00 Uhr in Otzberg-Lengfeld, B 426, Höhe Bundenmühle, Betrieb Back (Koordinaten 49.83238, 8.88806).                                                                                            Im Einsatz sind: Strohstriegel, Weaving, Kurzscheibenegge, Leichtgrubber und Grubber

Mittwoch, 2. August, 11.00 Uhr, in Babenhausen Langstadt, nordwestlich von Babenhausen, Betrieb Monath (Koordinaten 49.932200, 8.935828).                                                      Im Einsatz sind: Strohstriegel, Messerwalze, Kelly Kettenscheibenegge, Fräse, Leichtgrubber, Flügelschar-Grubber, Scheibenegge

Versuchsfeldführungen in Riedstadt-Leeheim

Geschrieben am 06.06.2023 | Kategorie(n) Termine

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die Einladung zur Versuchsfeldführung am Standort des LLH Griesheim

Versuchsfeldführungstermine 2023 am LLH Versuchsfeld 64560 Riedstadt-Leeheim

Themen:

  •                                LSV Winterweizen mit und ohne Beregnung (Beregnung-N-Ausnutzung)
  •                                LSV Frühe Winterweizen
  •                                LSV Wintergerste, Brau und Futtergerste
  •                                LSV Sommerbraugerste

 

Montag, 12. Juni 2023 17:00 Uhr oder Freitag, 16. Juni 2023 10:00 Uhr. Weitere Gruppenführungen sind nach Absprache möglich

Tel.:       0 61 55 – 798 00 32 oder 01 60 – 47 55 190           Thomas Bickhardt

0 61 55 – 798 00 37 oder 01 75 – 11 08 083           Philipp Probst

Wegbeschreibung zum Versuchsfeld:

Von Riedstadt-Wolfskehlen über die L 3096 in Richtung Riedstadt-Leeheim, auf der Höhe des Golfplatzes links in den Feldweg einbiegen an der nächsten Möglichkeit (ca. in 800 m) an der Feldwegkreuzung (Wassersteine)  links abbiegen nach ca. 600 m ist auf der linken Seite das Versuchsfeld. 64560 Riedstadt Koordinaten: 49,851004  8,476049

 

Kennarten Grünland Begehung am 6. Juni 2023 in Ober-Laudenbach und Abtsteinach

Geschrieben am 01.06.2023 | Kategorie(n) Allgemein, Termine

Wer am GLÖZ 5 (Kennarten Grünland) teilnimmt, muss eine Bestandsaufnahme von Kennarten auf den jeweiligen Flächen durchführen. Mindestens 4 Kennarten müssen nachgewiesen werden. Durch das nasskalte Wetter in den Monaten März und April haben sich die meisten Kulturen und auch die Grünlandbestände meist zögerlich entwickelt. Die Gräser konnten durchstarten, die Kräuter warteten oft auf wärmeres Wetter. Wir laden Sie herzlich ein, an Bestandserhebungen an zwei Standorten teilzunehmen.

Treffpunkte am Dienstag, 06. Juni 2023 sind:

14:00 Uhr Ober-Laudenbach (Wolfslücke/Bolzplatz; Betrieb Silber)

17:00 Uhr Unter-Abtsteinach (Hauptstr. 102; Betrieb Kohl)

After-Work-Treff im Grünland am 30. Mai in Groß-Bieberau

Geschrieben am 24.05.2023 | Kategorie(n) Aktuelles, Termine

Wer am GLÖZ 5 (Kennarten Grünland) teilnimmt, muss eine Bestandsaufnahme von Kennarten auf den jeweiligen Flächen durchführen. Mindestens 4 Kennarten müssen nachgewiesen werden.

Durch das nasskalte Wetter in den Monaten März und April haben sich die meisten Kulturen und auch die Grünlandbestände meist zögerlich entwickelt. Die Gräser konnten durchstarten, die Kräuter warteten oft auf wärmeres Wetter.

Jetzt können vor der Heumahd noch die meisten Kennarten im Grünland bestimmt werden. Wir laden Sie herzlich ein, an einer Bestandserhebung in Groß-Bieberau teilzunehmen. Wir treffen uns um 17.00 Uhr auf dem Betrieb Scheich, Flurbachstr. 50 in Groß-Bieberau.