Frühjahrs Nmin 2022

Geschrieben am 01.03.2022 | Kategorie(n) Beiträge

Hier finden Sie die Ergebnisse der Nmin Beprobung Frühjahr 2022 ausgewertet nach Kooperationsräumen und Gemarkungen.

Die Ergebnisse werden fortlaufend aktualisiert. – Neuester Stand: 22. März 2022

Im Frühjahr sind Entnahme und Analyse der Bodenproben immer ein Wettlauf mit der Zeit – wir bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis!

Infoveranstaltungen AGGL & LLH

Geschrieben am 07.02.2022 | Kategorie(n) Termine

Wir laden Sie herzlich ein:

Landwirte im Reinheimer Hügelland und den nördlichen Übergangslagen im Odenwald am Montag, den 14. Februar von 10:00 – 12:00 Uhr! 

Landwirte im Hohen Odenwald, Bergstraße-Odenwald, Weschnitztal und Überwald am Dienstag, den 22. Februar von 19:00 – 21:00 Uhr!

Klicken Sie hier, um an der Besprechung teilzunehmen

  • Die AGGL informiert über Nmin im Frühjahr, N-Aufnahme von Zwischenfrüchten, Rapsbonituren.
  • Das LLH informiert über  Neuerungen in der Düngeverordnung,  aktuelle Infos zum Pflanzenschutz, Anbauempfehlungen von Sommerungen.

Darüber hinaus weisen wir gerne auf weitere Veranstaltungen des LLH Griesheim zur Anbausaison 2022 hin. Sie finden am 7. Februar  (Offenbach, Rodgau, Vord. Odenwald), am 15. Februar (Odenwald) jeweils ab 19:30 Uhr statt. Hierzu bedarf es einer Anmeldung bei Frau Ute Seib (ute-denise.seib@llh.hessen.de).

 

 

 

 

Nibelungenkorn ist Sieger im DVL-Ideenwettbewerb!

Geschrieben am 02.12.2021 | Kategorie(n) Beiträge

Vergangene Woche erhielten wir die schöne Nachricht, dass unser Projekt Nibelungenkorn im „DVL-Ideenwettbewerb Modellbetriebe Bioökonomie in den Mittelgebirgen Deutschlands“ von einer 12-köpfigen, hochkarätigen Jury zum Sieger in der Kategorie „Wertschöpfungsketten/Kooperation“ erklärt worden ist.
Wichtige Kriterien bei der Auswahl waren die Aspekte Innovation, Wertschöpfung für die Region, Wirtschaftlichkeit, Ausbaupotential, Erhalt der Kulturlandschaft sowie der Schutz von Umwelt, Biodiversität und Klima.
Wir sind sehr stolz auf das, was wir in Zusammenarbeit mit den anbauenden Landwirten, der Herrnmühle Reichelsheim und den weiterverarbeitenden Bäckern erreicht haben.
Die Siegerehrung sollte auf der Grünen Woche in Berlin stattfinden, die ja leider ausfällt. Wir informieren hier, wie es weitergeht.

Informationen zum Wettbewerb auf: Wettbewerb: DVL Ideenwettbewerb Bioökonomie in Mittelgebirgen

Zwischenfrüchte Nährstoffspeicher, Boden- und Erosionsschutz

Geschrieben am 11.11.2021 | Kategorie(n) Termine
Feldtag am 19.11.21 in Birkenau von 14:00-16:00 Uhr

Zwischenfrüchte sollen in der Fruchtfolge vielfältige Aufgaben erfüllen: Bodenlockerung, Erosionsschutz, Reduzierung von Nematoden, Nährstoffspeicherung – immer mit dem Ziel, beste Voraussetzungen für die Folgefrucht zu schaffen, eventuell Greening-Auflagen zu erfüllen und dabei wirtschaftlich zu sein.

Zwischenfrucht-Mischungen können diese vielfältigen Anforderungen oft sicherer erfüllen als Ansaaten aus einer Komponente.

Auf der Demonstrationsfläche in Birkenau sind zwei „einfache“ Zwischenfruchtmischungen und zwei artenreiche Varianten der Züchterhäuser DSV und Saaten-Union zu sehen.

Themen:

  • Begrüßung und Einführung
  • Vorstellung der Ansaaten durch die Saathäuser
  • Bodenansprache
  • Aufwuchsmasse und Nährstoffspeicherung

Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Regelungen für Corona-Schutzmaßnahmen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Lage: Hauptstraße, zw. Reisen und Birkenau, gegenüber Einrichtungshaus Jäger

Bild: Michael Florig

 

Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten

Geschrieben am 16.09.2021 | Kategorie(n) Beiträge

Seit dem 8. September gilt ein generelles Anwendungsverbot von Glyphosat in Wasserschutzgebieten sowie in Heilquellenschutzgebieten und besonderen Zonen in Biosphärenreservaten.

Außerhalb dieser Gebiete kann im Einzelfall auf Ackerflächen in Abhängigkeit von der Bodenbearbeitung und Erosionsgefährdung nach der Ernte bis zur Saat eine Anwendung erfolgen:

  • Bei Mulch- oder Direktsaat ist die Glyphosatanwendung auf Ackerflächen erlaubt!
  • Bei Pflugsaat ist die Glyphosatanwendung nur auf erosionsgefährdeten Standorten (CC-Wasser1 und 2) erlaubt. Auf nichterosionsgefährdeten Standorten ist bei Pflugsaat nur eine teilflächenspezifische Behandlung erlaubt, wenn bestimmte Problemunkräuter (z.B. Ackerkratzdistel, Ampfer, Quecke, …) bekämpft werden sollen.

Außerhalb dieser Gebiete darf auf Grünlandflächen Glyphosat nur auf Teilflächen eingesetzt werden, zur

  • Neuansaat auf erosionsgefährdeten Standorten oder Flächen, wo der Pflugeinsatz verboten ist,
  • Grünlanderneuerung bei Problemunkräutern/Giftpflanzen (z.B. Jakobskreuzkraut, Herbstzeitlose, …)

Eine Anwendung zur Sikkation ist prinzipiell überall verboten! 

Anwendung im Einzelfall bedeutet, dass zuvor alle anderen Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes und Alternativen beim Anbau geprüft wurden.  Eine gute Dokumentation ist dabei unerlässlich. Im Zweifelsfall sollte eine Rücksprache beim LLH und dem zuständigen Landwirtschaftsamt erfolgen!

Im Haus- und Kleingartenbereich sowie auf öffentlichen Flächen ist die Anwendung glyphosathaltiger PSM ab 8. September verboten. Mittel, für die noch bestandskräftige Zulassungen für diese Anwendungsbereiche bestehen, dürfen noch verwendet werden.