Keine Ausnahmen mehr – GLÖZ-Standards einhalten

Geschrieben am 18.07.2023 | Kategorie(n) Aktuelles, Beiträge

Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)

Was früher Cross Compliance hieß, ist heute Konditionalität. Greening wurde zu GLÖZ umfirmiert und weiterentwickelt. Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der damit einhergehenden Rohstoff- und Nahrungsmittelengpässe gab es für das Anbaujahr 2022/2023 Ausnahmen. Diese gelten jetzt nach der Ernte aber nicht mehr!  So ist besonders auf diese Vorgaben zu achten:

I. Mindestbodenbedeckung von Flächen (GLÖZ 6)

II. Fruchtwechsel auf Ackerland (GLÖZ 7)

III. Bracheregelung und Landschaftselemente (GLÖZ 8)

 

  I. Mindestbodenbedeckung von Flächen (GLÖZ 6)

 Auf mindestens 80 % der Ackerflächen eines Betriebes ist vom 15. November des Antragsjahres bis 15. Januar des Folgejahres eine Mindestbodenbedeckung sicherzustellen. Die Mindestbodenbedeckung erfolgt durch:

  1. mehrjährige Kulturen
  2. Winterkulturen
  3. Zwischenfrüchte
  4. Stoppelbrachen von Körnerleguminosen oder Getreide (Mais)
  5. Begrünungen, die nicht unter Nummer 1 bis 4 fallen
  6. Mulchauflagen einschließlich solcher durch das Belassen von Ernteresten,
  7. eine mulchende nicht wendende Bodenbearbeitung oder
  8. eine Abdeckung durch Folien, Vlies oder durch engmaschiges Netz oder ähnliches zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion

Im Fall der Erbringung der Mindestbodenbedeckung durch eine Stoppelbrache oder eine Mulchauflage ist eine Bodenbearbeitung untersagt.

 

II.  Fruchtwechsel auf Ackerland (gilt nicht für mehrjährige Kulturen, Brachen, Gras- oder Grünfutterflächen) (GLÖZ 7)

Der Fruchtwechsel auf Ackerland hat einzelschlagbezogen zu erfolgen und gilt auch bei Teilungen oder Zusammenlegungen von Flächen sowie bei Betriebswechsel!

  1. Auf mindestens 1/3 der Ackerfläche erfolgt ein Wechsel der Hauptfrucht,
  2. auf einem weiteren 1/3 der Ackerfläche kann der Fruchtwechsel durch Wechsel der Hauptfrucht oder durch eine Zwischenfrucht oder durch eine Untersaat erfolgen. Die Zwischenfrucht oder Untersaat muss bis zum 15. Oktober des Antragsjahres erfolgen und bis zum 15. Februar des Folgejahres auf der Fläche verbleiben.

Achtung: Im Jahr 2024 muss innerhalb des Dreijahreszeitraums auf allen Ackerflächen des Betriebes mindestens einmal eine andere Kultur angebaut worden sein.

 

III. Bracheregelung und Landschaftselemente (gilt nicht für Betriebe < 10 ha AL  oder Nutzung des AL >  75 % mit Feldfutter oder Leguminosen/-gemengen  oder Brache oder Kombinationen dieser drei Möglichkeiten)  (GLÖZ 8) 

 Es sind mindestens 4 % des Ackerlandes eines Betriebes mit Ackerbrachen einschließlich der Landschaftselemente zu erbringen. Die Berechnung:

Stilllegungsfläche = Ackerfläche incl. angrenzendes Landschaftselement * 4%

Stillzulegende Ackerfläche = Stilllegungsfläche – Landschaftselemente

Beispiel: Ein Betrieb hat 100 ha Ackerland und zusätzlich 2 ha LE, die an Ackerflächen liegen. D.h. 102 ha x 4 % = 4,08 ha Stilllegung in Summe, abzüglich der 2 ha LE muss dieser Betrieb 2,08 ha seiner Ackerfläche für GLÖZ 8 stilllegen. (Quelle: LWK Niedersachsen).

Die Stilllegung erfolgt unmittelbar, d.h. bis ca. 10-14 Tage nach Ernte entweder als Selbstbegrünung ohne Bodenbearbeitung oder als aktive Begrünung mit mindestens 2 Kulturen, die auch als solche sichtbar sein müssen (heißt gleichmäßige Verteilung über die Fläche). Hier ist eine Bodenbearbeitung zulässig, sofern dadurch die Verpflichtung zur Aussaat der Begrünung erfüllt wird.

Zu beachten (siehe auch  Übersicht zu GLÖZ 8 – 2023 MUKL Brandenburg):

  1. Brachezeit gilt für ein Jahr (ohne Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung),
  2. ab dem 1. September dürfen Schafe und Ziegen die Flächen beweiden,
  3. kein Mulchen oder Mähen zwischen dem 01. April – 15. August,
  4. nach der Brache darf zur Folgekultur Wintergerste und Raps ab dem 15. August eine Bodenbearbeitung für die bevorstehende Aussaat erfolgen, bei anderen Folgekulturen darf eine Bodenbearbeitung erst ab dem 01. September erfolgen,
  5. Brachen können mehrere Jahre hintereinander auf denselben Flächen erfolgen, dabei ist eine Mindestgröße von 1.000 qm (incl. Landschaftselement) einzuhalten

 

Für den Wasserschutz, aber auch zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und aus phytosanitären Aspekten ist die aktive Begrünung zu bevorzugen. Für Futterbaubetriebe bieten sich Klee- oder Luzernegrasgemenge an. Auf Standorten mit Weidelgrasproblematik kann alternativ auch eine schnell dichtmachende Getreide-Leguminosenmischung (z.B. Wickroggen, Triticale-Erbsen-Linsen/Wicken-Gemenge, Triticale-Rotklee-Gemenge) verwendet, oder das breite Spektrum von Bienenweidepflanzen genutzt werden. 

Prinzipiell gelten für die aktive Brache-Begrünung die gleichen Kriterien wie für einen gelungenen Zwischenfruchtanbau.                                                                                Wir laden Sie daher sehr herzlich ein, unseren Feldtag am 25. Juli ab 11:00 Uhr oberhalb der Bundenmühle (an der B 426) zu besuchen.

Aktuelle Nmin-Werte für die Regionen – Stand 9. März 2023

Geschrieben am 09.03.2023 | Kategorie(n) Aktuelles, Allgemein, Beiträge

Im Folgenden finden Sie die aktuellen Nmin-Werte für das Reinheimer Hügelland, die Übergangslagen Süd und den Bereich Hoher Odenwald/Übergangslagen Nord.

Weiter unten sind noch regionalisierte Werte für die Gemeinden/Wasserschutzgebiete im Reinheimer Hügelland zu finden.

Die gesamten Tabellen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen: NminWerte9. März 2023

Klicken Sie auf die Grafiken, für eine größere Ansicht!
Reinheimer Hügelland:

Übergangslagen Süd:

Übergangslagen Nord/Hoher Odenwald:

Teilbereiche Reinheimer Hügelland:

Nachernte-Nmin: Ergebnisse – Zwischenfrüchte: Should I stay or should I go…? – Säen oder Warten?

Geschrieben am 16.08.2022 | Kategorie(n) Beiträge

Beitrag als pdf (mit Abbildungen)
Nachernte Nmin

50 Ackerflächen wurden im Zeitraum 30. Juni -27. Juli beprobt. Wegen der Trockenheit nur in der Bodenschicht 0-60 cm. Die Ergebnisse unter Weizen im Oberboden sind höher als in den Vorjahren.
Ursachen können sein:

  • N-Mineralisierung infolge höherer Bodentemperaturen
  • Minderertrag durch Trockenheit und Hitze
  • zuviel gedüngt

 

Mit Befeuchtung der Böden ist mit einer weiteren erheblichen Mineralisation zu rechnen, so dass für Zwischenfrüchte v.a. nach Weizen, aber auch auf vielen Rapsflächen im „roten Gebiet“ auskömmliche Stickstoffreserven im Boden vorliegen. Außerhalb der roten Gebiete kann zur Zwischenfrucht eine angepasste N – Düngung erfolgen.

 Zwischenfrüchte

Nur selten ist eine Antwort auf die Frage „Wann säen wir die Zwischenfrucht?“ schwerer gefallen. Grundsätzlich aber gilt: Nur was gesät wurde, kann auch auflaufen!

Für die KW 33 sind Niederschläge gemeldet. Wieviel Regen dann tatsächlich kommt bleibt abzuwarten. Allerdings sollten die Flächen so gut wie möglich auf die erwarteten Niederschläge vorbereitet werden, damit für die anstehende Aussaat von Zwischenfrüchten oder Raps keine Zeit verloren geht und die Bodenfeuchte optimal genutzt werden kann.

Aktuell ist der Oberboden mehrheitlich fast vollständig ausgetrocknet. Zur Bestimmung der Bodenfeuchte im Oberboden wurden von uns zwei Flächen beprobt (0-25 cm). Die Unterschiede zwischen den Flächen waren marginal. Mit einem Wassergehalt von durchschnittlich 8 % H2O im Oberboden ist es viel zu trocken!

Erhebliche Unterschiede bestehen bei den Bodentemperaturen in Abhängigkeit vom Bedeckungsgrad des Bodens und der jeweiligen Bodentiefe.  Erwartungsgemäß werden bei einem unbedeckten Boden an der Bodenoberfläche höhere Temperaturen gemessen als bei einem bedecktem Boden. Die fehlende Bedeckung führt allerdings auch zu einem größeren Temperaturanstieg in der tieferen Bodenschicht als beim bedeckten Boden.  Zur Info: Bodentemperaturen von 20° C führen bei ausreichender Feuchtigkeit zu einer täglichen Freisetzung von 2 kg N/ha aus der organischen Substanz. Das heißt, es ist im Herbst mit erheblichen Nmin-Werten zu rechnen, die allein auf die derzeitigen Wetterextreme zurückzuführen sind.

Aber auch die Regenverdaulichkeit wird massiv von dem Bedeckungsgrad beeinflusst. Ein unbedeckter Boden kann nicht so viel Wasser aufnehmen wie ein bedeckter.  In einer Zeit, in der Hitzegewitter und Starkregen anstelle der gewünschten Landregen entstehen, ist das von erheblicher Bedeutung.

Wir haben in der letzten Woche auf zwei benachbarten Schlägen mit vergleichbaren Bodenverhältnissen einige Beobachtungen gemacht, die in der Tabelle aufgeführt sind.

Besonders spannend war das Ergebnis des Sickerungstest. Die Fläche mit Strohmulch und Untersaat konnte einen simulierten Starkregen von 40 l/qm innerhalb einer  1/2 Minute in den Boden ableiten, während der offene  Boden nahezu 5 Minuten dazu benötigte. 5 Minuten in denen bei entsprechende Hangneigung dass Wasser mitsamt Bodenpartikel hangabwärts fließen kann.

Bodenbedeckung reduziert das Aufheizen der Böden und minimiert die Erosionsgefahr!

Sobald Stroh abgefahren wurde bzw. die Fläche bearbeitbar ist, muss zeitig eine Zwischenfrucht etabliert werden. Wo dies unmittelbar nach der Ernte nicht möglich ist, sollte Vorsaattechniken oder Untersaaten in Betracht gezogen werden. In WSG-Kooperationen werden diese Techniken in der Regel vom Wasserversorger gefördert! Nur bei der konkurrenzstarken WGerste empfiehlt es sich, das Ausfallgetreide auflaufen zu lassen.

Für alle anstehenden Arbeiten wünschen wir gutes Gelingen und reibungslose Abläufe!

Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung

Das AGGL-Team

Nach der Ernte ist vor der Ernte

Geschrieben am 25.07.2022 | Kategorie(n) Beiträge

Stoppelbearbeitung

Die Erntearbeiten gehen zügig voran, nur kurz unterbrochen von den herbeigesehnten Regenfällen Mitte der Woche.

Auch wenn teilweise bis zu 25 l/qm gefallen sind ist das doch nur ein „Tropgen auf den heißen Stein“. Nachernteproben in der Schicht 0-30 cm im Odenwald ergaben am Dienstag (vor dem Regen), dass nur noch 2-3 % Bodenfeuchte im Oberboden vorhanden sind. Unter trockenen Bedingungen sollte die Stoppelbearbeitung möglichst flach erfolgen. Wer Strukturschäden unterhalb der Bearbeitungshorizontes feststellt, kann auch eine Tiefenlockerung durchführen. Danach muss unmittelbar eine Aussaat erfolgen! Eine Stabilisierung der geschaffenen Makroporen kann nur durch Lebendverbauung erfolgen. Für eine erfolgreiche Lebendverbauung brauchen wir junge Pflanzen in der Wachstumsphase, die ihre Assimilate über das Wurzelwerk in den Boden bringen. Die Pflanzen stabilisieren durch ihre Wurzeln und viel wichtiger noch, durch die Bodenbiologie, die die Wurzeln umgeben. Nur so gelingt Bodenaufbau.

Futterzwischenfrüchte

Da wir noch früh im Jahr sind und Futterengpässe bei den Futterbaubetrieben sich abzeichnen, können auf tiefgründigeren Standorten oder bei besseren/nasseren Witterungsaussichten Futterzwischenfrüchte oder Zweitfrüchte angebaut werden. Eine im August gesäte Sommertriticale kann noch als Ganzpflanzensilage genutzt werden. Körnerhirse eignen sich nur für Biogasanlagen, da sie Blausäure enthalten und nicht für die Fütterung geeignet sind. Sofern eine Nutzung im Herbst stattfinden soll, muss eine reguläre Düngebedarfsermittlung vor der Ausbringung von N- oder P-haltigen Düngern durchgeführt werden. Bitte sprechen Sie uns auf Nmin-Referenzwerte aus Nacherntebeprobungen an. Wir gehen davon aus, dass wir im Laufe der Woche die ersten Ergebnisse erhalten. Auch Greening-Zwischenfrüchte dürfen dieses Jahr für die Fütterung genutzt werden, wobei alle anderen Vorschriften für den Anbau von Greening-Zwischenfrüchten weiterhin gültig sind.

Strohmanagement

Sofern das Stroh nicht abgefahren wird und auf der Fläche verbleibt, muss das Häckselgut gleichmäßig und sorgfältig verteilt werden! Für die Strohrotte sollte der Mähdrescher das Stroh nicht nur kurz häckseln, sondern auch auffasern. Damit wird den Mikroorganismen eine bessere Angriffsfläche geboten. Die Strohzersetzung erfolgt vorrangig durch Pilze und Bakterien und ist abhängig vom C/N-Verhältnis im Stroh. Der Einsatz von Halmverkürzern, aber auch Fungiziden kann sich negativ auf den Rotteprozess auswirken. Während Maisstroh ein C/N Verhältnis von 50/1 hat, beträgt es beim Weizen ca. 80/1.  Je niedriger das C/N-Verhältnis ist, desto weniger N wird für die Strohrotte anfänglich immobilisiert! Unabhängig von der N-Fixierung setzt jedoch bei ausreichender Befeuchtung nach ca. 65 Tagen die Umkehr der Immobilisierung ein! Die Zersetzungsgeschwindigkeit verhält sich wie folgt: Maisstroh > Haferstroh > Roggen/Gerstenstroh > Weizenstroh

Zur Strohrotte besteht kein Bedarf an zusätzlichem Stickstoff! Das mag verwundern, denn zu Anfang wird Stickstoff für die Rotte benötigt, nämlich ca.5 kg N/to Stroh, aber:

  • Langjährige Nachernte Nmin Beprobungen belegen, dass nach der Ernte ausreichend–schnell verfügbares Nitrat im Oberboden vorhanden ist!
  • Die Mineralisierung aus der organischen N-Fraktion im Boden nimmt mit der Stoppelbearbeitung explosionsartig zu. Als Faustzahl gilt: 30 kg N/ha je Bearbeitungsgang
  • Bei Mindererträgen in Folge der Trockenheit sorgt der Stickstoffüberschuss entweder für ein engeres C/N-Verhältnis im Stroh oder er befindet sich noch im Boden, was den Aufbau von Bakterienprotein und einer schnellen Rotte fördert.

Zwischenfruchtanbau

Infolge von Klimawandel und zunehmenden Anteil des N-Pools im Boden wird die mögliche Mineralisierung nach der Ernte immer größer. Zwischenfrüchte binden den Stickstoff. Daneben benötigen wir sie zur Verbesserung der Bodenbiologie und zur Beschattung der Fläche. Auch dort wo Gesetzgeber oder Wasserschutzkooperationen den Zwischenfrucht-anbau nicht vorschreiben, sollten brachliegende Flächen ein Anblick sein, der in die Vergangenheit gehört. Landhandel und die Züchterhäuser bieten ein breites Sortiment an Gemengen und Reinsaaten. Für nahezu jeden Termin, jede Fruchtfolge und jede Saattechnik ist etwas dabei.

Zwischenfruchtanbau bei Trockenheit – darauf kommt es an

Geschrieben am 12.07.2022 | Kategorie(n) Beiträge

Es ist trocken, es ist heiß – und niemand weiss, wie lange dies noch andauert. Lohnt es sich Zwischenfrüchte anzubauen?

Die knappe und kurze Antwort lautet: ja!

Warum?

  • weil, abgesehen von der Wintergerste beim übrigen Getreide und besonders beim Weizen aufgrund der Hitzetage Anfang Juni mit Mindererträgen und damit erhöhten Restnitratmengen zu rechnen ist,
  • weil eine Zwischenfrucht zwar Wasser zieht, aber der Wasserverbrauch bei weitem nicht so hoch ist, wie die Verdunstungsrate eines „nackten“ Bodens, da durch eine Zwischenfrucht die Überhitzung der Böden vermindert wird,
  • weil durch eine Zwischenfrucht die Infiltrationsrate der Böden bei den nach Hitze zu erwartenden Starkniederschlägen deutlich höher ist als bei nichtbegrünten Flächen,
  • weil wir dem Humusabbau infolge längerer Vegetationszeit und höherer Bodentemperaturen entgegen wirken müssen. ….

Bei Trockenheit gilt: Zwischenfrüchte möglichst schnell nach dem Drusch säen, um die Restfeuchte im Boden zur Keimung zu nutzen. Leider ist in unserer Region die Mähdruschsaat (Kleinstreuer am Schneidwerk des Mähdreschers) bislang nicht verfügbar, denn das wäre für die Einsaat nach Weizen, Roggen, Körnerleguminosen oder Sommergetreide die einfachste Variante. Besonders, wenn das Stroh auf dem Acker verbleibt, so dass eine schützende Mulchschicht den Boden und Sämereien schützt. Den gleichen Effekt kann man auch erzielen, wenn vor der Ernte möglichst mit einem pneumatischen Düngerstreuer die Zwischenfrucht im Bestand ausgebracht wird. Das bietet sich besonders bei Kleesamen an! Wer eine Direktsaatmaschine nutzen kann, kann auch nach der Ernte so schnell wie möglich einsäen. Die Verwendung einer Scheibenschardrille wird wahrscheinlich nur auf wenigen Flächen zum Erfolg führen. – Und wenn es trocken bleibt? Dann ist das Saatgut in der Erde und wartet auf den Regen.

Die Mischung macht es! Der Handel bietet für nahezu alle Anforderungen und Wünsche passende Zwischenfruchtmischungen an. Aber auch Eigenmischungen sind möglich (Rückstellprobe erforderlich bei Greening-ZF). Einige Grundsätze gilt es dabei zu beachten:

  • Rapsfruchtfolgen: keine cruciferenbetonte Mischungen!
  • Körnerleguminosenanbau: 10  % Kleeanteil, kein Klee, wenn im Folgejahr Erbsen/Bohnen/Lupinen abgebaut werden!
  • Zuckerrübenfruchtfolgen: kein Buchweizen!
  • Frostempfindliche Mischungspartner wie Buchweizen oder Ramtil in Gemengen nicht mehr als 15 %, damit die Lücken nach dem Abfrieren nicht zu groß werden!
  • Senf/Ölrettich bei Eigenmischungen gerne erst etwas später mittels Übersaat ausbringen, so wird der Senf nicht zu dominant und blüht nicht zu früh.

Tipp: wer selbst mischt und Klee einsäen will, sollte jetzt etwas Boden von einer zur Aussaat vorgesehenen Fläche abkratzen (es reicht 1 cm Tiefe) und einen Keimtest mit etwas Klee durchführen. So kann sichergestellt werden, dass keine Herbizidrückstände aus der Getreidevorfrucht den Aufgang gefährden. Natürlich muss auch eine Keimprobe mit Material einer „unbelasteten“ Fläche, z.B aus dem Garten, durchgeführt werden.

Die jeweiligen angebauten Hauptfrüchte beeinflussen die Auswahl der Mischungspartner. Maisfruchtfolgen bieten für vielfältige Mischungen die besten Möglichkeiten.

In der nachfolgenden Übersicht sind die wichtigsten Mischungspartner aufgelistet. Die meisten Mischungspartner lassen sich auch in winterharten Mischungen einsetzen. Diese Mischungen sollten aber einen höheren Gräseranteil (z.B. einjähriges Weidelgras) und unter den Leguminosen auch Weißklee oder winterfeste Kö-Leguminosen aufweisen.

Auf folgende Mischungspartner sind zu achten:

Art Wichtig zu wissen: Samenanzahl *) Hinweis Fruchtfolge
Rauhafer / Sandhafer fördert Mykorrhiza  bis zu 20% alle, gut vor Kartoffeln
Phacelia Friert bei ausreichend Frost ab bis > 50 % alle außer Kartoffeln
Ramtilkraut friert sehr früh ab, Übersaat mögl. bis zu 15 % alle
Buchweizen friert sehr früh ab bis zu 15 % alle außer ZR
Senf braucht Frost zum Abfrieren und   ausreichend N, Übersaat möglich bis > 50 % alle außer Raps
Ölrettich braucht viel Frost zum Abfrieren und   ausreichend N, Übersaat möglich bis > 50% alle außer Raps, ZR nur bedingt, gut vor Kartoffeln
Sonnenblume viel Masse bis zu 10 % alle außer ZR
Leindotter auch in Rapsfruchtfolgen bis zu 5 % alle
Lupine N-Bindung, erst ab 3-5 cm Höhe Mischungspartner säen, gerne im Gemenge mit Senf, Phacelia, Aussaat bis 20. August bis zu 20 % alle, gut vor Kartoffeln
Bohnen/Erbsen N-Bindung, erst ab 3-5 cm Höhe Mischungspartner säen gerne im Gemenge mit Senf, Phacelia, Aussaat bis 20. August bis zu 20 % alle
Klee (Alexandriner, Inkarnat, Gelb) N-Bindung, feines Saatbeet, gerne im Gemenge mit Senf, Phacelia, Aussaat bis 20. August bis zu 20 % alle
Sommer-Wicke N-Bindung, feines Saatbeet, gerne im Gemenge mit Senf, Phacelia, Aussaat bis 20. August bis zu 5 % alle

*) Achtung Samenanzahl entspricht nicht den Gewichtsprozenten!

Sprechen Sie uns gerne auf individuelle Mischungen an. Diesen Artikel können Sie hier herunterladen:

2022-Rundbrief Zwischenfrüchte

Mit freundlichen Grüßen

Das AGGL-Team