Die Aussenhaltung von Rinder und Pferden im Winter ist unter dem Gesichtspunkt des Grundwasserschutzes oft kritisch zu betrachten. Vor allem nach den ergiebigen Niederschlägen in den letzten Wochen erfordert die Aussenhaltung  im Hinblick auf Narbenschädigungen eine hohe Aufmerksamkeit beim Flächenmanagement.

In Wasserschutzgebieten ist die Weidehaltung im Winter nicht erlaubt. Aber auch außerhalb von WSGen  ist eine Beweidung/Haltung, bei der die Grasnarbe großflächig zerstört wird, keine gute fachliche Praxis.

Aus der Narbenschädigung ergeben sich oft ein erhöhter Unkrautdruck und auf jeden Fall Ertragseinbußen im Folgejahr. Durch Kot und Urin der Weidetiere auf der zertrampelten Fläche kommt es zu Nitrateinträgen ins Grundwasser; wenn das Oberflächenwasser von der Fläche abfließt auch zu Nährstoffeinträgen in Gräben und Vorfluter.

Bitte vermeiden Sie solche unschönen Bilder:

  • Flächengröße und Tieranzahl müssen zusammenpassen
  • Zufüttern auf fester Fläche
  • Aufstallen, wenn die Fläche zu nass wird/die Grasnarbe zu stark geschädigt wird

Flächen, die großflächig zermatscht und zertreten sind, also keine Futtergrundlage für die auf ihnen gehaltenen Tiere bieten, sind auch per Definition keine Grünlandflächen mehr und können aus dem Flächenantrag gestrichen werden.

 

 Viel Regen, wenig Stickstoff, kräftige Bestände – komplizierte Bestandesführung

Der Winter 2019/20 war recht mild mit wenigen Frosttagen, so dass alle Winterungen über Winter weiterwachsen konnten. Die erheblichen Niederschlagsmengen der letzten Woche haben die Wasservorräte gut aufgefüllt. Auf tiefgründigen  Lössstandorten (Reinheimer Hügelland)  kam es zu einer Verlagerung der Bodenvorräte in die unteren Schichten. Auf schwächeren oder stauwasserbeeinflussten Standorten ist damit zu rechnen, dass der Nitratstickstoff zum großen Teil ausgewaschen wurde. Die nachfolgenden Tabellen stellen die mittleren Werte für das Reinheimer Hügelland und die Übergangslage Nord dar.

Die Tabelle zeigt die N-min-Werte (kg Nmin/ha) zuVegetationsbeginn 2020 für Getreide, Raps und Rüben in Abhängigkeit von der VorfruchtRichtwerte Nmin2020_RH-ÜN

Aufgrund der schlechten Befahrbarkeit wurde bislang kaum gedüngt. Die DÜV verbietet das Aufbringen von N- und P-haltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen etc. auf überschwemmten oder wassergesättigten Böden. Auch unter den Gesichtspunkten des Bodenschutzes sollten die Flächen gut abgetrocknet sein. Bei der Düngebedarfsermittlung für Stickstoff (DBE) wird der Nmin-Vorrat aus allen drei Bodenschichten in Ansatz gebracht – unabhängig davon, wie die Verteilung des Stickstoffs innerhalb der drei Schichten ist. Dazu können Sie eigene Bodenuntersuchungen verwenden oder die von uns für den WRRL-Maßnahmenraum ermittelten Nmin-Werte als Richtwerte verwenden.  Bitte beachten Sie, dass in Wasserschutzgebieten je nach WSG-Verordnung oder Kooperationsvertrag die Nachlieferung aus der organischen Düngung meist höher angesetzt wird als nach DÜV. Die DBE muss mindestens nach den Vorgaben der DÜV dokumentiert werden und sieben Jahre lang aufbewahrt werden!  Die DBE ergibt die für die jeweilige Kultur maximal auszubringende Gesamtmenge. Sie ist in der  Vegetationszeit nach pflanzenbaulichen Gesichtspunkten aufzuteilen.

Die nasse Witterung hat das Wachstum des Wintergetreides etwas abgebremst. Die Bestände sind meist gut entwickelt und ohne Auswinterungsschäden, früh gesätes Getreide ist z.T. schon überwachsen. Auch der Raps ist über Winter weitergewachsen. Aufgrund des ausgebliebenen Winters passt der aktuelle Vegetationsstand eher zum Ende als zum Anfang März. Bis zum Schossbeginn des Getreides (Anfang April) können bei der derzeitigen Witterung noch jede Menge Nebentriebe gebildet werden. Es besteht, außer bei schwach entwickelten spät gesäten Beständen, kein Grund zur Eile. Lediglich Winterraps, welcher früh in der Vegetation einen hohen N-Bedarf hat, sollte bei Befahrbarkeit jetzt gedüngt werden. Hier sollte jetzt die erste und zweite Gabe zusammengefasst werden, sofern die erste Gabe noch nicht gefallen ist.

 

Überlegungen  zur Düngungsstrategie:

Ausreichende N-Versorgung bei ausreichend entwickelten Pflanzenbeständen bis zum Bestockungsende: Die Startgabe muss sich nach der Bestandesdichte und -entwicklung ausrichten. Bestandesdichten können für Weizen  bei Bestockungsende je nach Sortentyp bis 800 Trieb/qm betragen, für mehrzeilige Gerste 700-900 Triebe/qm, für zweizeilige Gersten 900-1.100 Triebe/qm aufweisen. So können nach Triebreduktion während der Schossphase ausreichend ährentragende Halme erzielt werden. Getreidebestände müssen bis zum Bestockungsende ca. 50-70 kg N/ha aufgenommen haben. Diese N-Aufnahme erfolgt zu Vegetationsbeginn vorzugsweise aus dem Krumenbereich. Prinzipiell gilt, dass gut entwickelte Bestände nicht vor Stadium 25 die 1. N-Gabe erhalten sollten. Wenn Weizen bereits bestockt ist, braucht nicht mehr als dieser Bedarf abzüglich Nmin aus dem Oberboden gedüngt zu werden. Hat der Weizen noch nicht bestockt, kann die erste Gabe um 10 – 20 kg N/ha erhöht werden. Ist der Weizen schon stark bestock, dann ist die erste Gabe nach hinten zu verschieben und ggfs.  zu reduzieren. Erst mit dem Übergang zum Schossen ist die N-Düngung ertragswirksam. In diesem Stadium sind die Getreidebestände aber auch in der Lage, im Unterboden liegende N-Vorräte zu erschließen. Das heißt ab dem Schossen sind zur weiteren Bemessung innerhalb der DBE-Vorgabe Nitracheck, Düngefenster oder Chlorophyllmessungen zur weiteren Beurteilung heranzuziehen.

Nicht nur Stickstoff, sondern ganz besonders auch Schwefel sowie Bor werden ausgewaschen. Sowohl beim Raps, als auch zum Wintergetreide ist auf eine ausreichende Versorgung mit Schwefel zu achten. Eine schwefelbetonte Startgabe bietet sich an. Schwefel wird parallel mit Stickstoff aufgenommen und ist maßgeblich am  Wachstum sowie der Eiweißbildung beteiligt, er sollte nicht im Mangel sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Winter 2019/2020 war mild und ohne nennenswerte Frosttage. Die Vegetationsruhe im Winter kam spät und war sehr kurz. Die Winterweizenbestände präsentieren sich recht gut, allerdings hat die Wintergerste unter den teilweise sehr schlechten Aussaatbedingungen gelitten. Einige Betriebe mussten sogar auf die Aussaat verzichten. In Fürth-Krumbach sind seit Jahresbeginn 205 mm Niederschlag gefallen, davon allein 158 mm nur im Februar. Diese ergiebigen Niederschläge haben dazu geführt, dass leichtlösliche Nährstoffe in tiefere Bodenschichten verlagert wurden und unsere Bodenprobenkampagne Frühjahr 2020 unterbrochen werden musste.

Die Böden sind wassergesättigt und nicht schadlos befahrbar!

Eine Auswertung von 43 bereits beprobten Flächen im Weschnitztal haben wir für Sie zur Orientierung zusammengestellt:

Erste Nmin Ergebnisse FJ 2020_Weschnitztal

Die aktuellen Nmin-Werte für die Übergangslage Nord (Gemeinden Fr.-Crumbach, Brensbach, Modautal, Höchst, Bad König, Mühltal, Brombachtal) sind im Dokument   Nmin_ÜN2020_Feb  zusammengestellt.

Die Flächen im Hohen Odenwald konnten witterungsbedingt noch nicht beprobt werden. Zur Dokumentation der Düngebedarfsermittlung im Bereich Hoher Odenwald sollten für die erste Gabe aktuell die Werte der Übergangslage Nord verwendet werden und die DBE gegebenenfalls vor der zweiten Gabe aktualisiert werden.

Sobald weitere Werte vorliegen, werden sie hier veröffentlicht.

Die aktuellen Nmin-Werte für das Reinheimer Hügelland  sind in der PDF-Datei  2020_FNmin_Reinheimer Hüglland-02-13_  zusammengestellt.

Dort finden sich die Werte für die aktuellen Hauptfrüchte, abhängig von der Vorfrucht 2019 für das gesamte Gebiet sowie detaillierter für die einzelnen Gemeinden.
Bei Vorliegen weiterer Werte wird die Aufstellung aktualisiert,