Rapsdüngung im Herbst? Nach der Getreideernte an Nmin-Proben im roten Gebiet denken – jetzt anmelden!
Die diesjährige Getreideernte startet. Hitze und Trockenheit in den letzten Wochen dürften für das Wintergetreide und besonders für das Sommergetreide Tribut fordern. Rekorderträge wird es in diesem Jahr im Getreide nicht geben. Für Wintergetreide kann bei tiefgründigen Flächen noch von normalen Erträgen ausgegangen werden.
Wir werden wieder zeitnah nach der Ernte Nmin-Beprobungen auf einigen Flächen durchführen, um Ihnen und uns Kenntnisse zur aktuellen N-Versorgung zu ermöglichen:
- Für Kulturen wie Winterraps oder Wintergerste, die im Herbst nach Getreidevorfrucht und unter Einhaltung der Aussaattermine gedüngt werden sollen, gilt für die N-Düngung nach wie vor die 30/60er Regelung, sofern ein Bedarf vorliegt.
- Zusätzlich gilt in roten Gebieten, dass abgesehen von noch zu erntenden Feldfutter oder Zweitkulturen, lediglich Raps gedüngt werden darf, sofern durch eine repräsentative Nmin-Probe bis 60 cm Tiefe ein Nmin-Wert < 45 kg Nmin/ha festgestellt wird. Erst dann darf bis zu 60 kg Gesamt-N aufgedüngt werden.
Die Düngebedarfsermittlung muss für die betreffenden Winterrapsflächen erst zur Frühjahrsdüngung gemacht werden. Dabei ist der Frühjahrs-Nmin zu verwenden, jede Herbstdüngung zum Raps ist im Frühjahr in der DBE voll anzurechnen!
Wenn Sie Raps nach Getreide als Folgefrucht im roten Gebiet planen und eine entsprechende Nmin-Bodenuntersuchung von Ihrer Fläche benötigen, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung (gerne per Mail an AGGL@wasserwerk.com oder telefonisch 06162-9435210). Benötigt wird die Schlagbezeichnung (Beprobungsnummer), außerdem die jetzt geerntete Hauptfrucht.