Meldung von Flächen im Rahmen der Ausnahmegenehmigung nach §6 Abs. 3 DÜV
Ab 2025 ist streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern bundesweit verpflichtend.
Einige Ausnahmemöglichkeiten wird es geben, dass betrifft Schläge in Hanglage, kleine und unförmige Schläge, Grünlandschläge mit Streuobst sowie
einzelbetriebliche Besonderheiten oder geringer Gehalt an Trockensubstanz im Düngemittel.
Entsprechende Hilfen und Formulare stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Am Mittwoch, 27. November von 19:00-20:30 Uhr wollen wir Online die Meldemöglichkeiten vorstellen.
Dazu wählen Sie sich bitte über den Link in die Veranstaltung ein:
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Die Zwischenfruchtbestände präsentieren sich in jedem Jahr abhängig von Aussaatdatum und Mischung sehr unterschiedlich.
Das hat Einfluss auf den Bodenzustand und die Nährstoffmengen, die im nächsten Jahr der Folgekultur zur Verfügung gestellt werden können.
Die Standorteigenschaften unserer Flächen sind gegeben, das Ziel der Bewirtschaftung aber sollte es sein, das Potenzial der Standorte voll auszuschöpfen.
Hinweise zur Beurteilung (ggf. auch der eigenen Bestände und Flächen) finden sie beim Öffnen des PDFs.