Seit dem 8. September gilt ein generelles Anwendungsverbot von Glyphosat in Wasserschutzgebieten sowie in Heilquellenschutzgebieten und besonderen Zonen in Biosphärenreservaten.

Außerhalb dieser Gebiete kann im Einzelfall auf Ackerflächen in Abhängigkeit von der Bodenbearbeitung und Erosionsgefährdung nach der Ernte bis zur Saat eine Anwendung erfolgen:

  • Bei Mulch- oder Direktsaat ist die Glyphosatanwendung auf Ackerflächen erlaubt!
  • Bei Pflugsaat ist die Glyphosatanwendung nur auf erosionsgefährdeten Standorten (CC-Wasser1 und 2) erlaubt. Auf nichterosionsgefährdeten Standorten ist bei Pflugsaat nur eine teilflächenspezifische Behandlung erlaubt, wenn bestimmte Problemunkräuter (z.B. Ackerkratzdistel, Ampfer, Quecke, …) bekämpft werden sollen.

Außerhalb dieser Gebiete darf auf Grünlandflächen Glyphosat nur auf Teilflächen eingesetzt werden, zur

  • Neuansaat auf erosionsgefährdeten Standorten oder Flächen, wo der Pflugeinsatz verboten ist,
  • Grünlanderneuerung bei Problemunkräutern/Giftpflanzen (z.B. Jakobskreuzkraut, Herbstzeitlose, …)

Eine Anwendung zur Sikkation ist prinzipiell überall verboten! 

Anwendung im Einzelfall bedeutet, dass zuvor alle anderen Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes und Alternativen beim Anbau geprüft wurden.  Eine gute Dokumentation ist dabei unerlässlich. Im Zweifelsfall sollte eine Rücksprache beim LLH und dem zuständigen Landwirtschaftsamt erfolgen!

Im Haus- und Kleingartenbereich sowie auf öffentlichen Flächen ist die Anwendung glyphosathaltiger PSM ab 8. September verboten. Mittel, für die noch bestandskräftige Zulassungen für diese Anwendungsbereiche bestehen, dürfen noch verwendet werden.

Die Ergebnisse des Abreifemonitorings vom 13.09. zeigen, dass die Trockensubstanzgehalte (TS) der Restpflanzen seit der letzten Beprobung nicht zugenommen, eher sogar abgenommen haben. Die Abnahme der TS an manchen Standorten kann durch vorherigen Regen am Wochenende, Tau am Morgen oder auch durch natürliche Streuung verursacht sein. Die Kolben-TS hat hingegen an allen Standorten zugenommen. Lässt man den sehr spät gesäten Sunshinos außen vor (sehr starke Veränderung zur Vorwoche, nicht repräsentativ), ergeben sich Zunahmen von 2 bis 8 Prozent Kolben-TS, die Stärkeeinlagerung (Ziel: 55 % Kolben-TS) ist aber noch nicht beendet. In den wärmeren Lagen wird dies voraussichtlich Mitte bis Ende der kommenden Woche der Fall sein. Der Trockensubstanzgehalt der Gesamtpflanze sollte zur Ernte nicht unter 30 % liegen. Bei hohen Kolbenanteilen (siehe Fax 20/2021) sollten sogar deutlich höhere TS-Gehalte angestrebt werden.

Probeerfassung AGGL Otzberg 06162-94352-13 in Zusammenarbeit mit LLH Griesheim

2021 wird auf verschiedenen Standorten im Odenwald ein regionales Abreifemonitoring durchgeführt.


Die Ergebnisse des Abreifemonitorings vom 07.09. zeigen Trockensubstanzgehalte der Restpflanzen von durchschnittlich rund 23 Prozent. Je nach Standort, Bodenverhältnissen und Wasserverfügbarkeit streuen diese Werte zwischen 20 und 26 Prozent. Sind die Bestände noch grün, verlagert die Pflanze Zucker aus den Blättern in den Kolben. Dass diese Stärkeeinlagerung noch nicht abgeschlossen ist, zeigen die niedrigen TM-Gehalte der Kolben von durchschnittlich 39 Prozent. Mit Abschluss der Stärkeeinlagerung beträgt dieser Wert mind. 55 % TM. Die Stärkeeinlagerung war daher auf keinem der beprobten Standorte abgeschlossen. Die Trockenmasse der Gesamtpflanze betrug durchschnittlich 28 %. Im Vergleich zum letztjährigen Abreifemonitoring zeigt sich eine Verzögerung der Restpflanzenabreife von etwa 2 Wochen, bei der Kolbentrockenmasse von etwa 3 Wochen.

Probeerfassung AGGL Otzberg 06162-94352-13 in Zusammenarbeit mit LLH Griesheim