Die Spatenprobe gibt einen ersten Eindruck über den Standort.

Jede*r kann ohne Vorbereitung und technische Ausstattung eine Spatenprobe machen – was wir brauchen ist Neugier, etwas Zeit und einen Spaten!

Eindrücke der Spatenproben im Maßnahmenraum finden sie fortlaufend hier auf unserer Seite.

Besuchen Sie uns – weitere Spatenproben folgen.

 > Spatenprobe Otzberg

 > Spatenprobe_Brensbach Nieder Kainsbach

 > Spatenprobe Groß-Bieberau

 > Spatenprobe Fänkisch-Crumbach_Reichelsheim

 > Spatenprobe_Weschnitztal

Bevor es weitergeht ein wichtiger Hinweis:

Es geht nicht um eine Abstufung der Bodenarten zueinander! 

Jeder Standort kann entsprechend seiner Standorteigenschaften optimal oder schlecht sein

Die Trockenmasse (TM) der Gesamtpflanze hat in dieser Woche durchschnittlich 34 Prozent erreicht. Einige Probestandorte waren bereits geerntet. Beim Blick auf die Kolben- TM werden die für eine optimale Stärkeausbildung notwendigen 55 Prozent nur auf dem Standort Mörlenbach erreicht. Der Trockenkolbenanteil (in Prozent) hat in der letzten Woche teilweise noch zugenommen. Dieser Wert verdeutlicht die Stärkeeinlagerung und den Kolbenzuwachs. Je höher der Trockenkolbenanteil, desto höher kann die TM der Gesamtpflanze sein, ohne Verdichtungsprobleme zu bekommen. Liegt der Trockenkolbenanteil unter 50 % führt eine hohe Trockensubstanz der Gesamtpflanze zu Verdichtungsproblemen.

Waldmichelbach_später_Mais

Spät gesäter Mais, Waldmichelbach, 430 m Höhe

Maiskolben070920

So unterschiedlich, wie sich die Maisschläge in der Abreife der Restpflanze zeigen, so unterschiedlich ist auch die Kolbenausbildung.

 

Silomais070920

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Probeerfassung AGGL Otzberg 06162-94352-13 in Zusammenarbeit mit LLH Griesheim

 

Ziel: mind. 55 % Stärke; aber Restpflanze max. bis zum Kolbenblatt von unten abgestorben

 

Die guten Effekte einer gelungenen Zwischenfruchtsaat für die folgende Hauptfrucht, insbesondere wenn es sich um eine Sommerung handelt, sind hinlänglich bekannt. Nach DÜV dürfen auf Ackerland Zwischenfrüchte nach Getreide N-haltige Dünger wie Gülle, Gärsubstrat mit maximal 30 kg NH4-N/ha bzw. 60 kg NGes/ha (es gilt der Schwellenwert, der als erstes erreicht wird) bis zum 01. Oktober angedüngt werden. Dies gilt letztmals in diesem Jahr auch für die roten Gemarkungen (vorzugsweise das Gersprenz-Einzugsgebiet). Auf Dauergrünland und mehrjährigem Feldfutterbau, der bis zum 15. Mais des Jahres ausgesät wurde, gilt der Schwellenwert von 80 kg NGes/ha bei einer Ausbringung vom 01. September bis zum 01. November! Die Kernsperrfristen enden jeweils mit Ablauf des 31. Januar. Die Sperrfrist für die Ausbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Kompost reicht vom 01. Dezember bis zum 15. Januar. Bitte beachten Sie, dass in Wasserschutzgebieten abweichende Regelungen befolgt werden müssen, sofern sie über die DÜV hinausgehen.

Wenn Sie jetzt Gülle/Gärsubstrat zur Zwischenfrucht ausbringen, gibt es zwei Punkte zu beachten:

  1. die vereinfachte Düngebedarfsermittlung vor der Ausbringung,
  2. die Anrechnung des kompletten pflanzenverfügbaren Stickstoffs (NH4-N und/oder NO3-N), der im Herbst ausgebracht wurde, in die DBE im kommenden Frühjahr für die jeweilige Hauptkultur.

Damit nähert sich die DÜV den von uns erstellten Düngeempfehlungen an, die sie problemlos weiterhin übernehmen können.

Nach der Ernte wurden zwischen dem 14. Juli und dem 5. August von einigen Flächen Bodenproben zur Nmin-Analyse entnommen. Die Ergebnisse sind überwiegend erfreulich (Tabelle 1), nur in wenigen Fällen wurden nach Wintergetreide Nmin-Mengen > 40 kg NO3-N/ha festgestellt.

Tab. 1: Nmin nach Ernte 2020

Nmin 0-90 cm
Erntefrucht Anzahl Mittel Min Max
Reinheimer Hügelland Raps 10 44 31 63
Gerste 13 28 18 51
Tritic., Roggen 2 32 30 34
Weizen 41 34 19 68
Odenwald Gerste 4 30 25 39
Weizen 7 24 15 40

Um zu verhindern, dass diese Werte bis zur Herbstbeprobung ansteigen, ist es wichtig, dass Zwischenfrüchte etabliert werden, Bodenbearbeitung möglichst flach und wenig durchgeführt wird und eine Düngung zur Saat von Zwischenfrüchten, Raps oder Wintergerste (nur außerhalb der WSGe) bedarfsgerecht erfolgt. Zu Zwischenfrüchten oder zum Raps kann die 30/60er Regelung voll ausgeschöpft werden. Eine Düngung zur Wintergerste ist aus Sicht des Wasserschutzes in der Regel nicht erforderlich. Gerne führen wir eine Nitracheckanalyse mit Bodenmaterial von Ihren Flächen durch, um genauere Aussagen zum Düngebedarf zu erhalten.

Durch die frühe Ernte kommen auch Flächen für den Zwischenfruchtanbau in Betracht, die sonst eher nicht eingesät werden. So wurden im Reinheimer Hügelland die ersten Maisflächen gehäckselt und Kartoffeln gerodet. Auch eine ZF-Einsaat vor Stoppelweizen ist jetzt noch möglich. Das schnell wachsende Ramtilkraut lässt sich in einem Arbeitsgang beim Grubbern aussäen und kostet nicht viel. Kooperationspartner in Wasserschutzgebieten bekommen in der Regel auch dafür das Saatgut kostenlos zur Verfügung gestellt. – Bitte sprechen Sie uns an.

Im letzten Rundbrief wurde auf die Vorzüglichkeit von Zwischenfrüchten nach Raps und Erbsen in Hinblick auf niedrige Herbst-Nmin-Werte im Ansaatjahr hingewiesen. Die Ertragserfassungen in diesem Jahr zeigen, dass die gelungene Zwischenfrucht auch in Hinblick auf die Erträge sich bewährt. Auf beiden Demoversuchen wurden die höchsten Erträge erzielt, wenn nach Raps vor Aussaat des Weizens eine Zwischenfrucht etabliert wurde. WeizenErtragnachRaps

Die Ausweisung der roten Gebiete wird die Landbewirtschaftung im Odenwald nicht erleichtern. Tun Sie sich, Ihren Kollegen und der ganzen Region etwas Gutes, indem alle pflanzenbaulichen Möglichkeiten zur Minimierung der Herbst-Nmin-Werte ausgeschöpft werden.

Für weitere Frage kontaktieren Sie uns (Tel. 06162-9435210), wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr AGGL-Team

 

 

 

Nach der Ernte steht die Bodenbearbeitung an. Glücklicherweise sind die Bodenverhältnisse deutlich besser als in den Jahren 2018/2019.

In den Monaten Mai – Juli fielen an der Kläranlage Fürth- Krumbach immerhin 200 l Regen. Das war zumeist ausreichend für eine befriedigende Kornfüllung und hat immer wieder für Befeuchtung des Oberbodens gesorgt.

Infolge von Klimawandel und zunehmenden Anteil des N-Pools im Boden wird die mögliche Mineralisierung nach der Ernte immer größer. Der Zwischenfruchtanbau ist die wichtigste Maßnahme, um den freiwerdenden Stickstoff zu binden! Die Praxis hat den Wunsch Zwischenfrüchte mit wenig Aufwand, Zeit und Geld zu bestellen – das ist verständlich, aber nicht immer gut!

Schlechte Aussaatbedingungen für Zwischenfrüchte begünstigen den Durchwuchs von Ausfallgetreide und Unkräutern. Diese stehen in Konkurrenz zur Zwischenfrucht und sind ein Problem für die Feldhygiene. Ausfallgetreide bildet im Herbst eine „grüne Brücke“ und bietet Schädlingen eine frühzeitige Besiedlungsmöglichkeit. Dadurch steigt der Infektionsdruck von Krankheiten wie dem Gelbverzwergungsvirus auf benachbarten Getreideflächen.

Drillsaaten nach Pflug sind zwar das sicherste Aussaatverfahren für Zwischenfrüchte, aber aufwändig und kostenintensiv. In der Praxis haben sich Grubbersaaten durchgesetzt.

Bei der Grubbersaat sollten in Hinblick auf die Bodenlockerung zur Zwischenfrucht ähnliche Ansprüche wie zur Rapsaussaat angestrebt werden, denn die Zwischenfrucht soll den Boden intensiv durchwurzeln und Nährstoffe auch aus unteren Bodenschichten erschließen. Feinsämereien und Lichtkeimer eignen sich nur begrenzt für Grubbersaaten.

Das einfachste, schlagkräftigste und kostengünstigste Verfahren ist die Aussaat der Zwischenfrucht mit Dünger- oder Schneckenkornstreuer. Bei günstigen Bodenverhältnissen und guter Rückverfestigung kann ein relativ gleichmäßiger Feldaufgang erzielt werden. Bei schlechteren Bodenverhältnissen sollte die Aussaatstärke erhöht werden. Und bitte bedenken: Nicht jede Zwischenfrucht eignet sich für die Saat mit dem Schleuderstreuer.

Wer auf das Zwischenfruchtfutter von Ackergräsern wie Einjähriges-oder Welsches Weidelgras angewiesen ist, muss nicht nur frühe Saattermine anstreben, sondern auch für optimale Saatbettbedingungen für diese Feinsämereien sorgen. Hier ist die optimale Saatgutablage mit intensivem Bodenkontakt (Rückverfestigung!) eine Grundvoraussetzung.

Grundsätzlich behindern eine unzureichende Bodenlockerung und Verdichtungen v.a. in Fahrspuren die homogene Bestandsentwicklung von Zwischenfrüchten. Eine Möglichkeit, um optimale Bodenbedingungen zu schaffen, ist, die Grundbodenbearbeitung für die folgenden Sommerungen jetzt im Sommer zu erledigen.

Lockern Sie den Boden bei trockenen Bodenverhältnissen tief. Das hat nicht nur Vorteile für die Zwischenfrucht, davon profitiert auch die nachfolgende Sommerkultur. Eine tiefe Bodenbearbeitung in einem feuchten Frühjahr schadet mehr, als dass sie nutzt und bricht schon gar keine Verdichtungen auf. Unser Tipp: Auch wenn die Arbeitsbelastung im August auf ihren Betrieben sehr hoch ist, prüfen Sie (gerne mittels Spatenprobe) die Bodenverhältnisse.

Halten Sie sich an die Empfehlungen zur Aussaatstärke. Diese zu kürzen ist an der falschen Stelle gespart.

Unter trockenen Bedingungen dauert der Feldaufgang von Zwischenfrüchten entsprechend länger, das sollten Sie beim Aussaattermin und der Wahl der Zwischenfrucht unbedingt berücksichtigen.

Abschließend weisen wir nochmal darauf hin, dass ab dem kommenden Jahr in den roten Gebieten zu Sommerungen nur gedüngt werden darf, wenn eine Zwischenfrucht vor der Sommerung bis zum 15. Januar auf dem Acker steht. 

Zwischenfrüchte Sortenwahl und Infos

Drilltechnik I

Die Getreideernte ist voll im Gang und liefert bislang meist befriedigende bis sehr gute Erträge. Auch die Raps- und Körnererbsenernte wurde zumindest im Reinheimer Hügelland weitgehend abgeschlossen. Bei den letztgenannten Kulturen ist zu beachten, dass die Erntereste in Form von Stroh und bei den Leguminosen auch in Form von symbiontischen Knöllchenbakterien, die an den Wurzeln sitzen, relativ viel Stickstoff enthalten. Dieser Stickstoff kann unter geeigneten Bedingungen im Boden freigesetzt werden, nämlich, wenn ausreichend Wärme, Feuchtigkeit und Luft vorhanden sind. Dabei fördert die intensive Durchmischung von Ernteresten mit dem Boden die Umsetzung. Dies ist einerseits aus phytosanitären Gründen gewünscht, führt aber andererseits zu hohen Nmin-Werten im Herbst, sofern nicht nachfolgend eine Zwischenfrucht angebaut wird. Gerade bei Raps und Erbsen ist eine Verdreifachung der Nmin-Mengen im Boden zwischen Ernte und Vegetationsende keine Seltenheit.

Dass die Bodenbearbeitung nach Raps so selten wie nötig und so flach wie möglich durchgeführt werden muss, sollte hinreichend bekannt sein. Wichtig ist, dass die ausgefallenen Rapssamen nicht vergraben werden, sondern zur Keimung kommen. Die Rapsstängel müssen zerkleinert oder gut aufgespleisst werden, damit Krankheitserreger in ihnen nicht überdauern können. In unseren Demoversuchen wurden mit Mulcher oder Messerwalze  gute Ergebnisse erzielt.  Wenn es noch viele Gummischoten gibt, bietet sich auch der Einsatz einer Walze an. Eine flache Bodenbearbeitung darf erst erfolgen, wenn der Ausfallraps aufläuft. Hier ist die Kurzscheibenegge optimal, gute Ergebnisse liefert auch die Kettenscheibenegge. Wenn die zweite Welle aufläuft, bietet es sich bei einer weiten Rapsfruchtfolge an, den Ausfallraps stehen zu lassen und erst unmittelbar vor der folgenden Getreideaussaat einzuarbeiten. Bei einer engen Rapsfruchtfolge (< 4 Jahre) kann ansonsten mit der ersten Bodenbearbeitung auch eine schnellwüchsige cruciferenfreie Zwischenfrucht eingesät werden (z.B. Ramtilkraut + Phacelia). So kann der freiwerdende Stickstoff gut gebunden werden. Da Ausfallraps oder Zwischenfrucht in der vegetativen Phase ein enges C/N-Verhältnis hat, sollte als Folgegetreide entweder Wintergerste oder –Roggen angebaut werden, die sich im Herbst noch bestocken und eine bessere Stickstoffverwertung aufweisen.  Falls Winterweizen folgen soll, ist  die Aussaat ggfs nach hinten zu verschieben. Entscheidend für die Weizenaussaat ist die Bodentemperatur ( < 8 °C) .

In den Jahren 2017 und 2019 wurden Demoversuche  zum Nacherntemanagement in Ober-Ramstadt, Groß-Bieberau, Brensbach, Otzberg und Groß-Umstadt angelegt. Die Effekte von Bodenbearbeitung, Ausfallraps oder Zwischenfrucht auf die Herbst-Nmin-Werte (HNmin) sind deutlich zu erkennen. 2020_07-22-Abbildung Raps

 

Ähnliche Effekte lassen sich auch nach dem Anbau von Erbsen beobachten.  2020_07-22-Abbildung Erbsen Im vergangenen Jahr wurde auf einer Demofläche in Otzberg nach der Ernte eine Zwischenfrucht eingesät. Dabei blieb ein Vergleichsstreifen ohne Zwischenfrucht. Bis zur Beprobung Im Herbst kam es auf dem Streifen ohne Zwischenfrucht nicht nur zu einem Anstieg der Nitratmenge im Boden, sondern auch zu einer Verlagerung in die unterste Bodenschicht. Die Streifen mit Zwischenfrucht wiesen geringere Nmin-Werte auf, eine Verlagerung war bis zur Bodenbeprobung nicht festzustellen. Dabei spielte es keine Rolle ob der nachfolgende Weizen mit Einarbeitung der Zwischenfrucht eingesät wurde oder ob zunächst eine Messerwalze die Zwischenfrucht zerkleinerte.

In Hinblick auf den Erosionsschutz ist bei entsprechender Drilltechnik die Messerwalze anstelle der der Einarbeitung der Zwischenfrucht vorzuziehen.

In den meisten WSG-Kooperationen wird die Begrünung nach Raps oder Körnerleguminosen gefördert. Bitte sprechen Sie uns darauf an.

 

Achtung rote Gebiete:

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass ab dem kommenden Jahr in den roten Gebieten zu Sommerungen nur gedüngt werden darf, wenn eine Zwischenfrucht vor der Sommerung bis zum 15. Januar auf dem Acker steht.

 

Wir wünschen Ihnen noch einen guten Ernteverlauf!

Kontaktieren Sie uns (Tel. 06162-9435210), wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Ihr AGGL-Team