Nach der Ernte steht die Bodenbearbeitung an. Glücklicherweise sind die Bodenverhältnisse deutlich besser als in den Jahren 2018/2019.

In den Monaten Mai – Juli fielen an der Kläranlage Fürth- Krumbach immerhin 200 l Regen. Das war zumeist ausreichend für eine befriedigende Kornfüllung und hat immer wieder für Befeuchtung des Oberbodens gesorgt.

Infolge von Klimawandel und zunehmenden Anteil des N-Pools im Boden wird die mögliche Mineralisierung nach der Ernte immer größer. Der Zwischenfruchtanbau ist die wichtigste Maßnahme, um den freiwerdenden Stickstoff zu binden! Die Praxis hat den Wunsch Zwischenfrüchte mit wenig Aufwand, Zeit und Geld zu bestellen – das ist verständlich, aber nicht immer gut!

Schlechte Aussaatbedingungen für Zwischenfrüchte begünstigen den Durchwuchs von Ausfallgetreide und Unkräutern. Diese stehen in Konkurrenz zur Zwischenfrucht und sind ein Problem für die Feldhygiene. Ausfallgetreide bildet im Herbst eine „grüne Brücke“ und bietet Schädlingen eine frühzeitige Besiedlungsmöglichkeit. Dadurch steigt der Infektionsdruck von Krankheiten wie dem Gelbverzwergungsvirus auf benachbarten Getreideflächen.

Drillsaaten nach Pflug sind zwar das sicherste Aussaatverfahren für Zwischenfrüchte, aber aufwändig und kostenintensiv. In der Praxis haben sich Grubbersaaten durchgesetzt.

Bei der Grubbersaat sollten in Hinblick auf die Bodenlockerung zur Zwischenfrucht ähnliche Ansprüche wie zur Rapsaussaat angestrebt werden, denn die Zwischenfrucht soll den Boden intensiv durchwurzeln und Nährstoffe auch aus unteren Bodenschichten erschließen. Feinsämereien und Lichtkeimer eignen sich nur begrenzt für Grubbersaaten.

Das einfachste, schlagkräftigste und kostengünstigste Verfahren ist die Aussaat der Zwischenfrucht mit Dünger- oder Schneckenkornstreuer. Bei günstigen Bodenverhältnissen und guter Rückverfestigung kann ein relativ gleichmäßiger Feldaufgang erzielt werden. Bei schlechteren Bodenverhältnissen sollte die Aussaatstärke erhöht werden. Und bitte bedenken: Nicht jede Zwischenfrucht eignet sich für die Saat mit dem Schleuderstreuer.

Wer auf das Zwischenfruchtfutter von Ackergräsern wie Einjähriges-oder Welsches Weidelgras angewiesen ist, muss nicht nur frühe Saattermine anstreben, sondern auch für optimale Saatbettbedingungen für diese Feinsämereien sorgen. Hier ist die optimale Saatgutablage mit intensivem Bodenkontakt (Rückverfestigung!) eine Grundvoraussetzung.

Grundsätzlich behindern eine unzureichende Bodenlockerung und Verdichtungen v.a. in Fahrspuren die homogene Bestandsentwicklung von Zwischenfrüchten. Eine Möglichkeit, um optimale Bodenbedingungen zu schaffen, ist, die Grundbodenbearbeitung für die folgenden Sommerungen jetzt im Sommer zu erledigen.

Lockern Sie den Boden bei trockenen Bodenverhältnissen tief. Das hat nicht nur Vorteile für die Zwischenfrucht, davon profitiert auch die nachfolgende Sommerkultur. Eine tiefe Bodenbearbeitung in einem feuchten Frühjahr schadet mehr, als dass sie nutzt und bricht schon gar keine Verdichtungen auf. Unser Tipp: Auch wenn die Arbeitsbelastung im August auf ihren Betrieben sehr hoch ist, prüfen Sie (gerne mittels Spatenprobe) die Bodenverhältnisse.

Halten Sie sich an die Empfehlungen zur Aussaatstärke. Diese zu kürzen ist an der falschen Stelle gespart.

Unter trockenen Bedingungen dauert der Feldaufgang von Zwischenfrüchten entsprechend länger, das sollten Sie beim Aussaattermin und der Wahl der Zwischenfrucht unbedingt berücksichtigen.

Abschließend weisen wir nochmal darauf hin, dass ab dem kommenden Jahr in den roten Gebieten zu Sommerungen nur gedüngt werden darf, wenn eine Zwischenfrucht vor der Sommerung bis zum 15. Januar auf dem Acker steht. 

Zwischenfrüchte Sortenwahl und Infos

Drilltechnik I

Die Getreideernte ist voll im Gang und liefert bislang meist befriedigende bis sehr gute Erträge. Auch die Raps- und Körnererbsenernte wurde zumindest im Reinheimer Hügelland weitgehend abgeschlossen. Bei den letztgenannten Kulturen ist zu beachten, dass die Erntereste in Form von Stroh und bei den Leguminosen auch in Form von symbiontischen Knöllchenbakterien, die an den Wurzeln sitzen, relativ viel Stickstoff enthalten. Dieser Stickstoff kann unter geeigneten Bedingungen im Boden freigesetzt werden, nämlich, wenn ausreichend Wärme, Feuchtigkeit und Luft vorhanden sind. Dabei fördert die intensive Durchmischung von Ernteresten mit dem Boden die Umsetzung. Dies ist einerseits aus phytosanitären Gründen gewünscht, führt aber andererseits zu hohen Nmin-Werten im Herbst, sofern nicht nachfolgend eine Zwischenfrucht angebaut wird. Gerade bei Raps und Erbsen ist eine Verdreifachung der Nmin-Mengen im Boden zwischen Ernte und Vegetationsende keine Seltenheit.

Dass die Bodenbearbeitung nach Raps so selten wie nötig und so flach wie möglich durchgeführt werden muss, sollte hinreichend bekannt sein. Wichtig ist, dass die ausgefallenen Rapssamen nicht vergraben werden, sondern zur Keimung kommen. Die Rapsstängel müssen zerkleinert oder gut aufgespleisst werden, damit Krankheitserreger in ihnen nicht überdauern können. In unseren Demoversuchen wurden mit Mulcher oder Messerwalze  gute Ergebnisse erzielt.  Wenn es noch viele Gummischoten gibt, bietet sich auch der Einsatz einer Walze an. Eine flache Bodenbearbeitung darf erst erfolgen, wenn der Ausfallraps aufläuft. Hier ist die Kurzscheibenegge optimal, gute Ergebnisse liefert auch die Kettenscheibenegge. Wenn die zweite Welle aufläuft, bietet es sich bei einer weiten Rapsfruchtfolge an, den Ausfallraps stehen zu lassen und erst unmittelbar vor der folgenden Getreideaussaat einzuarbeiten. Bei einer engen Rapsfruchtfolge (< 4 Jahre) kann ansonsten mit der ersten Bodenbearbeitung auch eine schnellwüchsige cruciferenfreie Zwischenfrucht eingesät werden (z.B. Ramtilkraut + Phacelia). So kann der freiwerdende Stickstoff gut gebunden werden. Da Ausfallraps oder Zwischenfrucht in der vegetativen Phase ein enges C/N-Verhältnis hat, sollte als Folgegetreide entweder Wintergerste oder –Roggen angebaut werden, die sich im Herbst noch bestocken und eine bessere Stickstoffverwertung aufweisen.  Falls Winterweizen folgen soll, ist  die Aussaat ggfs nach hinten zu verschieben. Entscheidend für die Weizenaussaat ist die Bodentemperatur ( < 8 °C) .

In den Jahren 2017 und 2019 wurden Demoversuche  zum Nacherntemanagement in Ober-Ramstadt, Groß-Bieberau, Brensbach, Otzberg und Groß-Umstadt angelegt. Die Effekte von Bodenbearbeitung, Ausfallraps oder Zwischenfrucht auf die Herbst-Nmin-Werte (HNmin) sind deutlich zu erkennen. 2020_07-22-Abbildung Raps

 

Ähnliche Effekte lassen sich auch nach dem Anbau von Erbsen beobachten.  2020_07-22-Abbildung Erbsen Im vergangenen Jahr wurde auf einer Demofläche in Otzberg nach der Ernte eine Zwischenfrucht eingesät. Dabei blieb ein Vergleichsstreifen ohne Zwischenfrucht. Bis zur Beprobung Im Herbst kam es auf dem Streifen ohne Zwischenfrucht nicht nur zu einem Anstieg der Nitratmenge im Boden, sondern auch zu einer Verlagerung in die unterste Bodenschicht. Die Streifen mit Zwischenfrucht wiesen geringere Nmin-Werte auf, eine Verlagerung war bis zur Bodenbeprobung nicht festzustellen. Dabei spielte es keine Rolle ob der nachfolgende Weizen mit Einarbeitung der Zwischenfrucht eingesät wurde oder ob zunächst eine Messerwalze die Zwischenfrucht zerkleinerte.

In Hinblick auf den Erosionsschutz ist bei entsprechender Drilltechnik die Messerwalze anstelle der der Einarbeitung der Zwischenfrucht vorzuziehen.

In den meisten WSG-Kooperationen wird die Begrünung nach Raps oder Körnerleguminosen gefördert. Bitte sprechen Sie uns darauf an.

 

Achtung rote Gebiete:

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass ab dem kommenden Jahr in den roten Gebieten zu Sommerungen nur gedüngt werden darf, wenn eine Zwischenfrucht vor der Sommerung bis zum 15. Januar auf dem Acker steht.

 

Wir wünschen Ihnen noch einen guten Ernteverlauf!

Kontaktieren Sie uns (Tel. 06162-9435210), wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Ihr AGGL-Team

Am 1. Mai ist die Änderung der Düngeverordnung in Kraft getreten.  Ausgenommen sind die weiterführenden Vorgaben in den roten Gebieten. Diese treten aufgrund der Corona-Krise erst ab dem 01. Januar 2021 in Kraft. Allerdings gilt es schon jetzt, diese späteren Auflagen zu berücksichtigen.

Bitte überprüfen Sie, inwieweit von Ihnen bewirtschaftete Flächen betroffen sind. In der Übersicht: rote DÜV-Gemarkungen-2019 sehen Sie die „roten“ Gemarkungen, die im Einzugsgebiet der Gersprenz im Maßnahmenraum Bergstraße/Odenwald liegen.

Außerdem sind die Einzugsgebiete von Brunnen III in Birkenau sowie von Quelle I (Weibertswiesen) in Kirschhausen ausgewiesen.

Einen genaueren Abgleich können Sie mit Hilfe Ihres digitalen Agrarantrags durchführen. In HELENA-2020 können Sie sich folgende Layer einblenden:

  • Böschungsoberkante
  • Erosion
  • Schutzgebiete

⇒     Wasserschutzgebiete

⇒    Gefährdete Gebiete § 13 DÜV

  • Gewässernetz

 

Achtung: in roten Gebieten dürfen ab 01. Januar 2021 Sommerungen nur gedüngt werden, wenn auf der entsprechenden Fläche bis zum 15. Januar eine Zwischenfrucht steht.

Schon jetzt gilt für die roten Gebiete:

  • Verpflichtende Nährstoffanalyse von organischen Düngern vor der Ausbringung,
  • Absenkung des zulässigen N-Bilanzsaldos im betrieblichen Nährstoffvergleichs um 10 kg N/ha (letztmals WJ 2019/2020),
  • Abstandsregelungen an den Oberflächengewässern

 

Bitte beachten Sie: Vorgaben aus der DÜV 2017, die nicht geändert wurden behalten ihre Gültigkeit!

Das ist jetzt zu beachten für Düngungs- und Feldarbeiten nach der Ernte:

  • Planung und Dokumentation der Düngung, nach der Ernte gilt noch die vereinfachte Düngebedarfsermittlung (DBE). Achtung: der verfügbare Stickstoff, der im Herbst ausgebracht wird, ist bei der DBE, welche im Frühjahr vor der 1. Düngung erstell wird, voll zu berücksichtigen! Jede Düngungsmaßnahme und Weidehaltung ist spätestens zwei Tage nach Durchführung aufzuzeichnen.
  • Es gilt auf Ackerland die 30/60er Regelung und eine Sperrfrist vom 01. Oktober – 31. Januar
  • Bei der Ausbringung organischer Dünger dürfen keine Ausbringungsverluste abgezogen werden
  • Für Gülle und flüssiges Gärsubstrat ist der Anteil des mindestens anrechenbaren Gesamt-Stickstoffs im Aufbringungsjahr erhöht worden:
    • Rindergülle auf Ackerland = 60 %, auf Grünland = 50 %
    • Schweinegülle auf Ackerland = 70 %, auf Grünland = 60 %
    • Gärsubstrat flüssig auf Ackerland = 60 %, auf Grünland  = 50 %

in WSGen gelten oft höhere Ausnutzungsgrade, diese sind dann anzuwenden.

  • Grünland und  mehrjähriger Ackerfutterbau (Aussaat bis 15. Mai des Jahres)  darf ab dem 01. September maximal mit 80 kg Gesamt-N gedüngt werden
  • Grünland und  mehrjähriger Ackerfutterbau (Aussaat bis 15. Mai des Jahres)  haben eine Sperrfrist vom 01. November – 31. Januar
  • Phosphathaltige Dünger, Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte haben ein Ausbringungsverbot vom 01. Dezember bis 15. Januar

Im hängigen Gelände sind je nach Hangneigung bei der Düngung folgende Auflagen in Abhängigkeit vom Abstand zur Böschungsoberkante einzuhalten: Tab_Rundbrief2020_07_02

Kontaktieren Sie uns (Tel. 06162-9435210), wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr AGGL-Team